Was ist ein in der Unternehmensbilanz ausgewiesener Gewinnvortrag und wie entsteht er?

Der Gewinn­vor­trag ist ein Pos­ten in der Unter­neh­mens­bi­lanz, der den Über­schuss des lau­fen­den Geschäfts­jah­res dar­stellt. Er setzt sich aus dem Jah­res­über­schuss oder ‑fehl­be­trag und ande­ren Rück­la­gen, die im Lau­fe des Geschäfts­jah­res gebil­det wur­den, zusammen.

Der Gewinn­vor­trag ent­steht, wenn das Unter­neh­men im Lau­fe des Geschäfts­jah­res mehr Gewinn erzielt hat als es für Divi­den­den an die Aktio­nä­re aus­ge­schüt­tet hat. Die­ser Gewinn wird dann für künf­ti­ge Inves­ti­tio­nen oder ande­re Zwe­cke vorgehalten.

Der Gewinn­vor­trag wird in der Regel am Ende des Geschäfts­jah­res in der Unter­neh­mens­bi­lanz aus­ge­wie­sen. Er kann jedoch auch wäh­rend des Geschäfts­jah­res durch Son­der­ver­fü­gun­gen der Geschäfts­füh­rung oder der Haupt­ver­samm­lung ver­än­dert werden.

Der Gewinn­vor­trag ist ein wich­ti­ger Indi­ka­tor für die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät und Leis­tungs­fä­hig­keit eines Unter­neh­mens. Er gibt Aus­kunft dar­über, wie viel Geld das Unter­neh­men zur Ver­fü­gung hat, um künf­ti­ge Inves­ti­tio­nen oder ande­re Zwe­cke zu finanzieren.