Allgemeines zur Stillen Beteiligung
Die stille Beteiligung an Unternehmen ist eine Sonderform der Personenvereinigung. Sie beinhaltet die Beteiligung eines Dritten mit einer Einlage in das Vermögen des Geschäftsinhabers. Eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt nicht. Die Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters beschränken sich auf das Innenverhältnis. Deshalb ist die stille Gesellschaft (in der Regel) für Außenstehende nicht erkennbar.
Der stille Gesellschafter nimmt an Gesellschaftsverlusten bis zur Höhe der erbrachten Einlage teil. Die Einlage kann — je nach Vereinbarung — in Form von Geld‑, Dienst- und / oder Sachleistungen erbracht werden.
Formen der Stillen Beteiligung
Unterschieden wird nach typisch stiller und atypisch stiller Beteiligung.
Bei der typisch stillen Beteiligung ist der Beteiligte am Gewinn und — je nach Vereinbarung — am Verlust beteiligt, nicht jedoch am Gesellschaftsvermögen. Bei der atypisch stillen Beteiligung erhält der stille Beteiligte Vermögens- und Kontrollrechte, so dass er als Mitunternehmer gilt. Er ist am Gewinn und Verlust sowie am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.
Vorteile der typisch stillen Beteiligung im Überblick
Werden neue Finanzmittel benötigt, kann diese Form der Kapitalbeschaffung — gegenüber Krediten — vergleichsweise schnell und einfach durchgeführt werden. Die stille Gesellschaft tritt nach außen (in der Regel) nicht in Erscheinung. Bei einer Finanzierung durch Investoren oder Banken fallen Zinsen unabhängig von der Gewinnsituation an, die das Unternehmen stark belasten können. Der stille Gesellschafter dagegen erhält nur bei einem positiven Betriebsergebnis einen Anteil vom Betriebsgewinn.
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