Investzuschuss für Wagniskapital

ALLGEMEINES ZUM ZUSCHUSS FÜR WAGNISKAPITAL

Im Mai 2013 wur­de der INVEST – Zuschuss für Wag­nis­ka­pi­tal vom BAFA ein­ge­führt. Zie­le sind:

– Jun­ge inno­va­ti­ve Start­ups / Unter­neh­men bei der Suche nach einem Kapi­tal­ge­ber zu unter­stüt­zen und

– Pri­va­te Inves­to­ren – ins­be­son­de­re Busi­ness Angels – anzu­re­gen, Betei­li­gungs­ka­pi­tal für die­se Unter­neh­men zur Ver­fü­gung zu stellen.

Die Antei­le müs­sen an Chan­cen und Risi­ken ange­passt sein. Der pri­va­te Inves­tor erhält für das Betei­li­gungs­ka­pi­tal von min­des­tens 10.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 20 Pro­zent des Aus­ga­be­prei­ses sei­ner Betei­li­gung zurück­er­stat­tet, wenn die Betei­li­gung für min­des­tens drei Jah­re gehal­ten wird.

Jeder Inves­tor kann pro Jahr Zuschüs­se in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhal­ten. Pro Unter­neh­men kön­nen Betei­li­gun­gen von meh­re­ren Inves­to­ren bis zu 1 Mil­li­on Euro pro Jahr bezu­schusst wer­den. Zwi­schen Mai 2013 und August 2015 wur­den bereits 100 Mil­lio­nen Euro Wag­nis­ka­pi­tal mobilisiert.

STEUERLICHE BEHANDLUNG

Im Jahr 2014 wur­de beschlos­sen, dass der Zuschuss für Wag­nis­ka­pi­tal rück­wir­kend zu sei­ner Ein­füh­rung (2013) steu­er­frei zu behan­deln ist. Mit der Steu­er­be­frei­ung wird der Anreiz zur Mobi­li­sie­rung von Wag­nis­ka­pi­tal deut­lich verbessert.

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS UNTERNEHMEN

Das Unter­neh­men, das Wag­nis­ka­pi­tal erhal­ten soll, muss fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:

  1. < zehn Jahre
  2. < 50 Mit­ar­bei­ter (Voll­zeit­äqui­va­len­te)
  3. < 10 Mil­lio­nen Euro Jah­res­um­satz oder eine Jahresbilanzsumme
  4. Ein­tra­gung im deut­schen Handelsregister
  5. Inno­va­ti­on zum Gegen­stand hat (z.B. es gehört – gemäß Han­dels­re­gis­ter – einer als inno­va­tiv defi­nier­ten Bran­che an, ist Inha­ber eines Paten­tes oder hat bereits öffent­li­che För­de­run­gen für ein For­schungs- oder Inno­va­ti­ons­pro­jekt in Anspruch genommen)
  6. Wirt­schaft­li­che Akti­vi­tät (die Geschäfts­tä­tig­keit wird spä­tes­tens ein Jahr nach Abschluss der Betei­li­gung aufgenommen).

 

Die adma­go GmbH ver­fügt über ein deutsch­land­wei­tes Inves­toren­netz­werk und berät:

  1. Unter­neh­men, die an Betei­li­gun­gen inter­es­siert sind sowie
  2. Inves­to­ren im Bezug auf die geplan­te Beteiligung.

Bei einer geplan­ten Betei­li­gung sind steu­er­li­che, recht­li­che und kauf­män­ni­sche Fra­gen zu beach­ten, die indi­vi­du­ell sehr ver­schie­den sind und in der Regel nicht von einem (Steuer-)Berater beant­wor­tet wer­den können.

Ein Infor­ma­ti­ons­ser­vice der adma­go GmbH — mit Sitz in Erfurt

 

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