Turnaround-Beratung – Die Umkehr des Ist-Zustandes

TURNAROUND BERATUNG: INHALTE

Tur­n­around Bera­tung bedeu­tet die Umkehr bzw. Abwen­dung des Ist-Zustan­des im Fal­le einer schwie­ri­gen Unternehmenssituation.

Von der BAFA (Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le) kön­nen Bera­tungs­maß­nah­men zu wirt­schaft­li­chen, finan­zi­el­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Fra­gen der Unter­neh­men in einer wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Situa­ti­on geför­dert werden.

Die geför­der­te Tur­n­around-Bera­tung hat die Wei­ter­ent­wick­lung und Umset­zung von Maß­nah­men aus einer Schwach­stel­len­ana­ly­se zum Ziel. Wett­be­werbs- und Leis­tungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens sol­len wie­der­her­ge­stellt, Unter­neh­mens­be­stand und Arbeits­plät­ze nach­hal­tig gestärkt und gesi­chert werden.

TURNAROUND BERATUNGANTRAGSVORAUSSETZUNGEN

Das För­der­pro­gramm kann vom Inha­ber oder Geschäfts­füh­rer des Unter­neh­mens bean­tragt wer­den, wenn noch kei­ne Insol­venz bean­tragt wur­de. Die BAFA för­dert bei Vor­lie­gen der För­der­vor­aus­set­zun­gen einen antei­li­gen Zuschuss zu den Kos­ten der Bera­tungs­maß­nah­me. För­der­fä­hig sind 90 Pro­zent des Beratungshonorars.

DIE CHANCE ZUM RECHTZEITIGEN NEUANFANG

Das Manage­ment von Kri­sen fällt nicht in die regu­lä­re Füh­rungs­tä­tig­keit. Es erfor­dert beson­de­re Maß­nah­men. Ein qua­li­fi­zier­ter und neu­tra­ler Unter­neh­mens­be­ra­ter kann die not­wen­di­gen Ver­än­de­rungs­pro­zesse schnell und mit unge­wohn­tem Nach­druck bzw. unge­wohn­ten Kon­se­quen­zen um­setzen. Je eher pro­fes­sio­nel­le Hil­fe ange­nom­men wird, des­to grö­ßer sind die Chan­cen auf eine posi­ti­ve Fort­füh­rung und zukunfts­fä­hi­ge Wei­ter­ent­wick­lung des Unternehmens.

Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler ist zuge­las­se­ner Fach­be­ra­ter für die Tur­n­around und Sanie­rungs­be­ra­tung. Die­se Leis­tun­gen sind förderfähig.