Gründungsform: Unternehmenskauf

Ob Unter­neh­mens­kauf oder klas­si­sche Neu­grün­dung – bei­des sind ers­te Schrit­te zur Ver­wirk­li­chung einer unter­neh­mens­po­li­ti­schen oder per­sön­li­chen Zielsetzung.

Bei­de For­men der Exis­tenz­grün­dung wei­sen jedoch völ­lig unter­schied­li­che Vor­ge­hens­wei­sen auf. Ent­spre­chend sind die Chan­cen und Risi­ken bei­der Grün­dungs­for­men eben­so verschieden.

UNTERNEHMENSKAUFVORTEILE

Die Vor­tei­le eines Unter­neh­mens­kaufs lie­gen klar auf der Hand. Das Unter­neh­men ver­fügt über eine His­to­rie und somit über alle not­wen­di­gen Struk­tu­ren und Pro­zes­se, die zum Füh­ren des Unter­neh­mens not­wen­dig sind.

Betriebs­wirt­schaft­li­che Kenn­zah­len, Markt­an­tei­le, Kun­den- / Ziel­grup­pen, Kon­kur­renz, Tech­no­lo­gien, Prei­se sowie sons­ti­ge, ggf. öko­lo­gi­sche, poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Rah­men­be­din­gun­gen sind – gegen­über eine Neu­grün­dung – siche­rer ein­zu­schät­zen bzw. für die Zukunft siche­rer zu planen.

In der Regel ist ein Mit­ar­bei­ter­stamm vor­han­den – die Wis­sens­trä­ger des Unter­neh­mens, die vor­han­de­ne Struk­tu­ren und Pro­zes­se auf­recht­erhal­ten und wei­ter­füh­ren kön­nen. Opti­mie­run­gen oder Ver­än­de­run­gen kön­nen plan­bar und suk­zes­si­ve vor­ge­nom­men werden.

UNTERNEHMENSKAUFRISIKEN

Ein Unter­neh­mens­kauf birgt Chan­cen, aber auch gro­ße Risi­ken. Die­se Risi­ken kön­nen betriebs­wirt­schaft­li­cher, steu­er­li­cher, tech­ni­scher und recht­li­cher Art sein.

Aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht wer­den z.B. die aktu­el­len Unter­neh­mens­kenn­zah­len ermit­telt und im Bran­chen­durch­schnitt ver­gli­chen. Finanz­pro­gno­sen sind abzu­lei­ten, Mit­ar­bei­ter hin­sicht­lich ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit und Leis­tungs­mo­ti­va­ti­on zu beur­tei­len und Struk­tu­ren sowie Pro­zes­se zu ana­ly­sie­ren und zu bewerten.

Es wer­den Sach­ein­la­gen, Rück­la­gen sowie lang­fris­ti­ge Ver­trä­ge geprüft. Gemein­sam mit dem poten­zi­el­len Käu­fer ist es wich­tig, Betrieb und Unter­neh­mer per­sön­lich ken­nen­zu­ler­nen und die tat­säch­li­chen Ver­kaufs­grün­de in Erfah­rung zu bringen.

Wich­tig ist es, alle „Unre­gel­mä­ßig­kei­ten“ in der Unter­neh­mens­ge­schich­te zu iden­ti­fi­zie­ren, wie z.B. Schutz- oder Für­sor­ge­ver­let­zun­gen? In Abspra­che mit dem Unter­neh­mer soll­ten eini­ge Anspruchs­grup­pen des Unter­neh­mens per­sön­lich kon­tak­tiert wer­den, wie z.B. die Haus­bank, ggf. Inves­to­ren, Füh­rungs­kräf­te, Mit­ar­bei­ter etc.

Die Prü­fung, ob ein ord­nungs­ge­mä­ßes Rech­nungs­we­sen bzw. Con­trol­ling­s­ys­tem vor­liegt, beinhal­tet auch die Fest­stel­lung sämt­li­cher Ver­bind­lich­kei­ten und For­de­run­gen mit den jewei­li­gen Fristigkeiten.

Es wird per Kenn­zah­len­sys­tem und Doku­men­ta­ti­on eine Chan­cen-Risi­ko-Ana­ly­se erar­bei­tet, die alle Ergeb­nis­se zusam­men­fasst und die die Ent­schei­dungs­grund­la­ge für den Kauf bzw. für die Ver­hand­lungs­grund­la­ge bil­det. Mit Erar­bei­tung eines Busi­ness­plans kön­nen künf­ti­ge Mitarbeiter‑, Strategie‑, Ziel,- Mar­ke­ting- oder Finanz­pla­nun­gen erstellt und umge­setzt werden.

 

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