PATENTANMELDUNGEN IN THÜRINGEN
Nicht selten entwickeln Existenzgründer bzw. Unternehmer neue Lösungen in Form von Erfindungen. Jena ist als High-Tech-Standort Spitzenreiter in Thüringen. Es werden jährlich ca. 250 Patente pro 100.000 Einwohner angemeldet. In Deutschland sind es durchschnittlich 59 pro 100.000 Einwohner. 50% aller Patentanmeldungen in Thüringen kommen aus Jena.
DER ERSTE SCHRITT ZUM PATENTSCHUTZ
Die meisten Existenzgründer bzw. Unternehmer sind jedoch nicht geübt im Falle Patentschutz. Die Idee ist geboren, die Pläne existieren und nun wird am Business Case – am Geschäftsszenario – zur tragfähigen Umsetzung und Rentabilität der Investitionen gearbeitet. Der Patentinhaber erhält mit dem Patentschutz ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Dieser Aspekt wirkt sich durch das Alleinstellungsmerkmal (USP) erheblich auf die Chancen und die Tragfähigkeit des Geschäftsszenarios aus.
Eine schützenswerte Erfindung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent erteilt. Zur ersten Beurteilung, ob das Patentamt die Entwicklung bzw. Schöpfung auch als „echte“ Erfindung anerkennt, ist die Prüfung folgender Aspekte empfehlenswert:
- Ist die Erfindung neu und hebt sie sich stark genug von bisherigen, technischen Lösungen ab?
- Beruht die Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit?
- Löst die Erfindung konkrete Aufgaben auf technischem Wege (Technizität)?
- Ist die Erfindung gewerblich anwendbar?
Sonderfälle, wie z.B. Softwareentwicklungen, sind ebenfalls zu beachten. Nur wenn die Software Teil einer technischen Lösung ist, kann man einen Patentschutz darauf erhalten.
WEITERE SCHUTZRECHTE
Vom Patentschutz sind weitere Schutzrechte zu unterscheiden. Der Patentschutz schützt die Funktion (siehe oben). Die Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Urheberrecht schützt z.B. eine äußere Form. Das Geschmacksmuster schützt das Design.
DIE GUTE ALTERNATIVE ZUM PATENTSCHUTZ
Die schnell und preiswerte Alternative zum Patentschutz ist, Technische Erfindungen als Gebrauchsmuster schützen zu lassen. Das Gebrauchsmuster kann zwar nur zehn Jahre lang geschützt werden (das Patent bis zu 20 Jahren), es ist jedoch ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht.
PRÜFUNG UND RECHERCHE DER PATENTANMELDUNG
Das DPMA prüft und recherchiert nach der Patentanmeldung von sich aus, ob für die Erfindung auch tatsächlich ein Patentschutz erteilt werden kann. Für die Beantragung kann ein Patentanwalt hinzugezogen werden.
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