Vorteile durch Patentschutz

PATENTANMELDUNGEN IN THÜRINGEN

Nicht sel­ten ent­wi­ckeln Exis­tenz­grün­der bzw. Unter­neh­mer neue Lösun­gen in Form von Erfin­dun­gen. Jena ist als High-Tech-Stand­ort Spit­zen­rei­ter in Thü­rin­gen. Es wer­den jähr­lich ca. 250 Paten­te pro 100.000 Ein­woh­ner ange­mel­det. In Deutsch­land sind es durch­schnitt­lich 59 pro 100.000 Ein­woh­ner. 50% aller Patent­an­mel­dun­gen in Thü­rin­gen kom­men aus Jena.

DER ERSTE SCHRITT ZUM PATENTSCHUTZ

Die meis­ten Exis­tenz­grün­der bzw. Unter­neh­mer sind jedoch nicht geübt im Fal­le Patent­schutz. Die Idee ist gebo­ren, die Plä­ne exis­tie­ren und nun wird am Busi­ness Case – am Geschäfts­sze­na­rio – zur trag­fä­hi­gen Umset­zung und Ren­ta­bi­li­tät der Inves­ti­tio­nen gear­bei­tet. Der Patent­in­ha­ber erhält mit dem Patent­schutz ein Exklu­siv­recht für die Ver­wer­tung sei­ner Erfin­dung. Die­ser Aspekt wirkt sich durch das Allein­stel­lungs­merk­mal (USP) erheb­lich auf die Chan­cen und die Trag­fä­hig­keit des Geschäfts­sze­na­ri­os aus.

Eine schüt­zens­wer­te Erfin­dung muss bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, damit das Deut­sche Patent- und Mar­ken­amt (DPMA) bzw. das Euro­päi­sche Patent­amt (EPAein Patent erteilt. Zur ers­ten Beur­tei­lung, ob das Patent­amt die Ent­wick­lung bzw. Schöp­fung auch als „ech­te“ Erfin­dung aner­kennt, ist die Prü­fung fol­gen­der Aspek­te empfehlenswert:

  1. Ist die Erfin­dung neu und hebt sie sich stark genug von bis­he­ri­gen, tech­ni­schen Lösun­gen ab?
  2. Beruht die Erfin­dung auf einer erfin­de­ri­schen Tätigkeit?
  3. Löst die Erfin­dung kon­kre­te Auf­ga­ben auf tech­ni­schem Wege (Tech­ni­zi­tät)?
  4. Ist die Erfin­dung gewerb­lich anwendbar?

Son­der­fäl­le, wie z.B. Soft­ware­ent­wick­lun­gen, sind eben­falls zu beach­ten. Nur wenn die Soft­ware Teil einer tech­ni­schen Lösung ist, kann man einen Patent­schutz dar­auf erhalten.

WEITERE SCHUTZRECHTE

Vom Patent­schutz sind wei­te­re Schutz­rech­te zu unter­schei­den. Der Patent­schutz schützt die Funk­ti­on (sie­he oben). Die Mar­ke dient der Kenn­zeich­nung von Waren oder Dienst­leis­tun­gen eines Unter­neh­mens. Das Urhe­ber­recht schützt z.B. eine äuße­re Form. Das Geschmacks­mus­ter schützt das Design.

DIE GUTE ALTERNATIVE ZUM PATENTSCHUTZ

Die schnell und preis­wer­te Alter­na­ti­ve zum Patent­schutz ist, Tech­ni­sche Erfin­dun­gen als Gebrauchs­mus­ter schüt­zen zu las­sen. Das Gebrauchs­mus­ter kann zwar nur zehn Jah­re lang geschützt wer­den (das Patent bis zu 20 Jah­ren), es ist jedoch ein voll­wer­ti­ges, durch­setz­ba­res Schutzrecht.

PRÜFUNG UND RECHERCHE DER PATENTANMELDUNG

Das DPMA prüft und recher­chiert nach der Patent­an­mel­dung von sich aus, ob für die Erfin­dung auch tat­säch­lich ein Patent­schutz erteilt wer­den kann. Für die Bean­tra­gung kann ein Patent­an­walt hin­zu­ge­zo­gen werden.

 

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