Welche Formen der Unternehmensbeteiligung gibt es?

Es gibt ver­schie­de­ne For­men der Unter­neh­mens­be­tei­li­gung, die sich in ers­ter Linie durch die Art und Wei­se unter­schei­den, in der der Inves­tor am Unter­neh­men betei­ligt ist und wel­che Rech­te und Pflich­ten er hat. Eini­ge Bei­spie­le für ver­schie­de­ne For­men der Unter­neh­mens­be­tei­li­gung sind:

  1. Eigen­tü­mer: Ein Eigen­tü­mer ist der­je­ni­ge, der das Unter­neh­men besitzt und somit das allei­ni­ge Sagen hat. Er hat vol­le Kon­trol­le über das Unter­neh­men und trägt das vol­le Risiko.
  2. Gesell­schaf­ter: Ein Gesell­schaf­ter ist ein Inves­tor, der an einer Per­so­nen­ge­sell­schaft (z.B. einer GbR oder OHG) betei­ligt ist. Er ist teil­ha­ben­der Eigen­tü­mer des Unter­neh­mens und hat eine akti­ve Rol­le bei der Lei­tung und Ver­wal­tung des Unternehmens.
  3. Aktio­när: Ein Aktio­när ist ein Inves­tor, der Akti­en einer Akti­en­ge­sell­schaft (AG) besitzt. Er ist damit Mit­ei­gen­tü­mer des Unter­neh­mens und hat bestimm­te Rech­te wie das Stimm­recht bei Hauptversammlungen.
  4. Anteils­eig­ner: Ein Anteils­eig­ner ist ein Inves­tor, der an einer Kapi­tal­ge­sell­schaft (z.B. einer GmbH oder AG) betei­ligt ist, aber kei­ne Akti­en besitzt. Er hat kei­ne Stimm­rech­te und kei­ne akti­ve Rol­le bei der Lei­tung und Ver­wal­tung des Unter­neh­mens, son­dern ist ledig­lich Finanzier.

Es gibt noch wei­te­re For­men der Unter­neh­mens­be­tei­li­gung wie zum Bei­spiel Genuss­rech­te oder Betei­li­gun­gen an Invest­ment­fonds, die auf ähn­li­che Wei­se funk­tio­nie­ren. Die Art der Unter­neh­mens­be­tei­li­gung hängt in ers­ter Linie von den Bedürf­nis­sen und Zie­len des Inves­tors ab und soll­te sorg­fäl­tig geprüft wer­den, bevor eine Ent­schei­dung getrof­fen wird.