§ 1 GELTUNGSBEREICH
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den gesamten Geschäftsverkehr der Beratungsfirma admago GmbH – vertreten durch Thomas Neye – und ihren „Klienten“ geregelt.
Die AGB werden vom Klienten mit der Beauftragung der admago GmbH automatisch anerkannt. Die admago GmbH erkennt keine Leistungs- und Zahlungsbedingungen des Klienten an, die von denjenigen in diesen AGB abweichen. Mit der Leistungserbringung der admago GmbH gelten diese ausdrücklich als abgelehnt und der Klient erkennt an, dass er auf Rechteinwand verzichtet. Ein Stillschweigen seitens admago GmbH bedeutet keine Zustimmung.
Sondervereinbarungen und Sonstiges bedürfen der schriftlichen Form nach vorheriger Absprache.
§ 2 AUFTRAGSERTEILUNG UND LEISTUNGSERBRINGUNG
Grundlage jeder Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag zwischen admago GmbH und ihrem Klienten, in dem mindestens der Leistungsumfang, Fristen sowie die Vergütung geregelt sind.
Der Klient kann admago GmbH postalisch, per E‑Mail, per Fax, mündlich per Telefon oder persönlich beauftragen. Der Klient erhält nach seiner mündlichen Beauftragung eine Auftragsbestätigung oder Terminbestätigung per E‑Mail zur Vertragsunterzeichnung. Der Auftragsbestätigung kann er 5 Tage nach ihrem Eingang, unter Angabe von berechtigten Gründen widersprechen. Ansonsten gilt die Auftragsbestätigung oder der durch Unterschrift beider Vertragsparteien geschlossene Auftrag von beiden Vertragsparteien als angenommen. Der Beratungsvertrag kommt zustande.
Nach individuellem Bedarf ist die admago GmbH berechtigt, externe Berater hinzuzuziehen. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten werden gemäß § 3 dem Klienten in Rechnung gestellt, wenn dieser dem externen Berater postalisch, per E‑Mail, per Fax, mündlich per Telefon oder persönlich zugestimmt hat.
Der Klient erhält auch bei der Hinzuziehung externer Berater, nach seiner mündlichen Beauftragung, eine separate Auftragsbestätigung per E‑Mail. Dieser Auftragsbestätigung kann er ebenfalls 5 Tage nach ihrem Eingang, unter Angabe von berechtigten Gründen widersprechen. Ansonsten gilt der externe Berater ebenfalls als beauftragt und kann separat – auf eigene Rechnung – abgerechnet werden. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesem Fall weiterhin zwischen der admago GmbH und ihrem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen müssen von beiden Parteien schriftlich festgelegt werden. Diese gelten als Zusatzvereinbarung und sind Bestandteil der ursächlichen Vertragsbeziehung zwischen der admago GmbH und dem Klienten.
Entstehen v durch nicht Verschulden Mehrkosten, sind diese verhältnismäßig zum Auftragsvolumen durch den Klienten separat zu vergüten.
Bei Schulungen erfolgt das gleiche Prozedere. Der Schulungsnehmer kann die Schulung postalisch, per E‑Mail, per Fax, mündlich per Telefon oder persönlich bei der admago GmbH buchen. Der Schulungsnehmer erhält nach seiner Buchung eine Auftragsbestätigung per E‑Mail, dann gilt die Buchung als verbindlich. Der Schulungsnehmer kann bis zu zwei Wochen vor Beginn der Schulung von seiner Buchung zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen. Tritt der Schulungsnehmer binnen zwei Wochen vor Schulungsbeginn zurück, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 %, binnen einer Woche vor Schulungsbeginn in Höhe von 75 Prozent des vereinbarten Nettohonorars bzw. der vereinbarten Schulungsgebühr fällig.
Zudem besteht seitens der admago GmbH Anspruch auf Kostenerstattung für bereits entstandene Auslagen.
§ 3 VERGÜTUNG
Wird durch den Klienten oder seinen Handlungsbevollmächtigten der admago GmbHmündlich oder schriftlich wirksam beauftragt, ohne dass ein Honorar vereinbart wird, gilt der empfohlene Stunden-/ Tagessatz der Richtlinie „Thüringer Beratungsförderung 2014–2020“. Auslagen sind bereits im Stunden-/ Tagessatz enthalten. Je nach Beratungsauftrag bzw. Vereinbarung können auch höhere Reisekostenaufwände entstehen. Werden die Reisekosten nicht separat festgelegt, gelten mit der Auftragsbestätigung oder Terminvereinbarung 35 Cent pro gefahrenen Kilometer als vereinbart. Die beauftragte bzw. vereinbarte Reisezeit wird als Beratungszeit angesetzt, wenn hierzu keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Zum vereinbarten Honorar und den vereinbarten Nebenleistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent zu tragen.
Das Erst- bzw. Kennenlerngespräch ist in den ersten 90 Minuten kostenfrei. Danach können beide Parteien entscheiden, ob und in welcher Form bzw. zu welchen Konditionen, einschließlich Nebenleistungen eine Beauftragung stattfindet.
§ 4 ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT
Der Anspruch der admago GmbH auf Zahlung der Rechnung und Nebenleistungen, entsteht für jede Teilleistung, sobald diese durch die admago GmbH erbracht wurde.
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt sofort und ohne Abzug, spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist admago GmbH berechtigt, eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% der Nettoauftragssumme pro verzögerten Monat in Rechnung zu stellen.
Der Klient ist nicht berechtigt, Zahlungen aufzurechnen oder zurückzuhalten, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüche. Beanstandungen führen erst dann zu einem Anspruch des Klienten, wenn er eine angemessene schriftliche Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
Bei Mittlern gilt für die Zahlungsfälligkeit der Zahlungseingang des bedienten Kunden.
§ 5 LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE
Vereinbarte Leistungsfristen sind Richtwerte bzw. voraussichtliche Termine, die nach einer ersten Zeitschätzung vereinbart werden. Trotz Bestreben der admago GmbH, vereinbarte Leistungsfristen einzuhalten, führen mögliche Terminverschiebungen erst dann zu einem Anspruch des Klienten, wenn er eine angemessene schriftliche Nachfrist gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHT DES KLIENTEN
Der Klient verpflichtet sich, die admago GmbH alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages benötigt werden.
Andernfalls ist die admago GmbH– nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist – berechtigt, den Auftrag ohne Zustimmung des Klienten abzubrechen. Bis dahin erbrachte Leistungen, einschließlich Sonderleistungen und Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des noch verbleibenden Auftragswertes trägt der Klient.
§ 7 VERSCHWIEGENHEITSKLAUSEL
Die admago GmbH ist verpflichtet, über alle betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen der admago GmbH.
Diese Schweigepflicht besteht in vollem Umfang auch nach Beendigung des Auftrages weiter und kann nur durch den Klienten schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die Beratungsfirma verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen und Daten zu schützen, insbesondere vor der Einsichtnahme oder Verwendung Dritter. Siehe auch Datenschutzkonzept.
§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die admago GmbH übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden und Folgeschäden, die nicht im Rahmen ihrer Vermögenshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies gilt auch für Schäden an Hard- und Software sowie Daten des Klienten oder Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen.
Die admago GmbH ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit der fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt sowie nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet die admago GmbH nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr erbrachten Leistung hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt.
Die admago GmbH haftet auch nicht für Schäden und Folgeschäden ihr überlassener Dokumente oder Informationen, die der Klient oder von ihm beauftragte Dritte verändert oder verfälscht haben.
Die Haftung der admago GmbH beschränkt sich allein auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei einer durch die admago GmbH anerkannten Beanstandung eines Klienten behält sich die admago GmbH vor, eine Nach- bzw. Ersatzleistung zu gewähren. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die admago GmbH übernimmt auch keine Haftung, die auf die Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren.
§ 9 MÄNGEL
Der Klient ist mit der Leistung der admago GmbH zufrieden, wenn er Beanstandungen nicht binnen 14 Tage nach Leistungsübergang per Einschreiben, Fax oder E‑Mail geltend macht. Änderungen oder Abweichungen der Leistungsausführung sind kein Grund zur Beanstandung durch den Klienten, sofern diese dem vereinbarten Beratungsziel zugeordnet werden können.
§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL
Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, sollen sich die Parteien auf eine Regelung einigen, welche die unwirksame oder fehlende Bestimmung so weit wie möglich ersetzt.
§ 11 ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Zwischen dem Klienten und der admago GmbH wird für alle Rechtsbeziehungen deutsches Recht vereinbart. Der Erfüllungsort ist Erfurt. Als Gerichtsstand wird Erfurt vereinbart.
Stand 15.02.2015