ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER admago GmbH

§ 1  GELTUNGSBEREICH

Nach­fol­gend sind die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für den gesam­ten Geschäfts­ver­kehr der Bera­tungs­fir­ma adma­go GmbH – ver­tre­ten durch Tho­mas Neye – und ihren „Kli­en­ten“ geregelt.

Die AGB wer­den vom Kli­en­ten mit der Beauf­tra­gung der adma­go GmbH auto­ma­tisch aner­kannt.  Die adma­go GmbH erkennt kei­ne Leis­tungs- und Zah­lungs­be­din­gun­gen des Kli­en­ten an, die von den­je­ni­gen in die­sen AGB abwei­chen. Mit der Leis­tungs­er­brin­gung der adma­go GmbH gel­ten die­se aus­drück­lich als abge­lehnt und der Kli­ent erkennt an, dass er auf Rech­t­ein­wand ver­zich­tet. Ein Still­schwei­gen sei­tens adma­go GmbH  bedeu­tet kei­ne Zustimmung.

Son­der­ver­ein­ba­run­gen und Sons­ti­ges bedür­fen der schrift­li­chen Form nach vor­he­ri­ger Absprache.

§ 2  AUFTRAGSERTEILUNG UND LEISTUNGSERBRINGUNG

Grund­la­ge jeder Geschäfts­be­zie­hung ist der jewei­li­ge Bera­tungs­ver­trag zwi­schen adma­go GmbH und ihrem Kli­en­ten, in dem min­des­tens der Leis­tungs­um­fang, Fris­ten sowie die Ver­gü­tung gere­gelt sind.

Der Kli­ent kann adma­go GmbH pos­ta­lisch, per E‑Mail, per Fax, münd­lich per Tele­fon oder per­sön­lich beauf­tra­gen. Der Kli­ent erhält nach sei­ner münd­li­chen Beauf­tra­gung eine Auf­trags­be­stä­ti­gung oder Ter­min­be­stä­ti­gung per E‑Mail zur Ver­trags­un­ter­zeich­nung. Der Auf­trags­be­stä­ti­gung kann er 5 Tage nach ihrem Ein­gang, unter Anga­be von berech­tig­ten Grün­den wider­spre­chen. Ansons­ten gilt die Auf­trags­be­stä­ti­gung oder der durch Unter­schrift bei­der Ver­trags­par­tei­en geschlos­se­ne Auf­trag von bei­den Ver­trags­par­tei­en als ange­nom­men. Der Bera­tungs­ver­trag kommt zustande.

Nach indi­vi­du­el­lem Bedarf ist die adma­go GmbH berech­tigt, exter­ne Bera­ter hin­zu­zu­zie­hen. Hier­für zusätz­lich ent­ste­hen­de Kos­ten wer­den gemäß § 3 dem Kli­en­ten in Rech­nung gestellt, wenn die­ser dem exter­nen Bera­ter pos­ta­lisch, per E‑Mail, per Fax, münd­lich per Tele­fon oder per­sön­lich zuge­stimmt hat.

Der Kli­ent erhält auch bei der Hin­zu­zie­hung exter­ner Bera­ter, nach sei­ner münd­li­chen Beauf­tra­gung, eine sepa­ra­te Auf­trags­be­stä­ti­gung per E‑Mail. Die­ser Auf­trags­be­stä­ti­gung kann er eben­falls 5 Tage nach ihrem Ein­gang, unter Anga­be von berech­tig­ten Grün­den wider­spre­chen. Ansons­ten gilt der exter­ne Bera­ter eben­falls als beauf­tragt und kann sepa­rat – auf eige­ne Rech­nung – abge­rech­net wer­den. Die Geschäfts­be­zie­hung besteht in die­sem Fall wei­ter­hin zwi­schen der adma­go GmbH und ihrem Kli­en­ten, sofern nichts ande­res ver­ein­bart wurde.

Aktua­li­sie­run­gen und Ände­run­gen von Ange­bo­ten und Auf­trä­gen müs­sen von bei­den Par­tei­en schrift­lich fest­ge­legt wer­den. Die­se gel­ten als Zusatz­ver­ein­ba­rung und sind Bestand­teil der ursäch­li­chen Ver­trags­be­zie­hung zwi­schen der adma­go GmbH und dem Klienten.

Ent­ste­hen v durch nicht Ver­schul­den Mehr­kos­ten, sind die­se ver­hält­nis­mä­ßig zum Auf­trags­vo­lu­men durch den Kli­en­ten sepa­rat zu vergüten.

Bei Schu­lun­gen erfolgt das glei­che Pro­ze­de­re. Der Schu­lungs­neh­mer kann die Schu­lung pos­ta­lisch, per E‑Mail, per Fax, münd­lich per Tele­fon oder per­sön­lich bei der adma­go GmbH buchen. Der Schu­lungs­neh­mer erhält nach sei­ner Buchung eine Auf­trags­be­stä­ti­gung per E‑Mail, dann gilt die Buchung als ver­bind­lich. Der Schu­lungs­neh­mer kann bis zu zwei Wochen vor Beginn der Schu­lung von sei­ner Buchung zurück­tre­ten, ohne dass ihm Kos­ten ent­ste­hen. Tritt der Schu­lungs­neh­mer bin­nen zwei Wochen vor Schu­lungs­be­ginn zurück, wird ein Aus­fall­ho­no­rar in Höhe von 50 %, bin­nen einer Woche vor Schu­lungs­be­ginn in Höhe von 75 Pro­zent des ver­ein­bar­ten Net­to­ho­no­rars bzw. der ver­ein­bar­ten Schu­lungs­ge­bühr fällig.

Zudem besteht sei­tens der adma­go GmbH Anspruch auf Kos­ten­er­stat­tung für bereits ent­stan­de­ne Auslagen.

§ 3 VERGÜTUNG

Wird durch den Kli­en­ten oder sei­nen Hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ten der adma­go GmbH­münd­lich oder schrift­lich wirk­sam beauf­tragt, ohne dass ein Hono­rar ver­ein­bart wird, gilt der emp­foh­le­ne Stun­den-/ Tages­satz der Richt­li­nie „Thü­rin­ger Bera­tungs­för­de­rung 2014–2020“. Aus­la­gen sind bereits im Stun­den-/ Tages­satz ent­hal­ten. Je nach Bera­tungs­auf­trag bzw. Ver­ein­ba­rung kön­nen auch höhe­re Rei­se­kos­ten­auf­wän­de ent­ste­hen. Wer­den die Rei­se­kos­ten nicht sepa­rat fest­ge­legt, gel­ten mit der Auf­trags­be­stä­ti­gung oder Ter­min­ver­ein­ba­rung 35 Cent pro gefah­re­nen Kilo­me­ter als ver­ein­bart. Die beauf­trag­te bzw. ver­ein­bar­te Rei­se­zeit wird als Bera­tungs­zeit ange­setzt, wenn hier­zu kei­ne ande­re Ver­ein­ba­rung getrof­fen wur­de. Zum ver­ein­bar­ten Hono­rar und den ver­ein­bar­ten Neben­leis­tun­gen ist die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er von 19 Pro­zent zu tragen.

Das Erst- bzw. Ken­nen­lern­ge­spräch ist in den ers­ten 90 Minu­ten kos­ten­frei. Danach kön­nen bei­de Par­tei­en ent­schei­den, ob und in wel­cher Form bzw. zu wel­chen Kon­di­tio­nen, ein­schließ­lich Neben­leis­tun­gen eine Beauf­tra­gung stattfindet.

§ 4 ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT

Der Anspruch der adma­go GmbH auf Zah­lung der Rech­nung und Neben­leis­tun­gen, ent­steht für jede Teil­leis­tung, sobald die­se durch die adma­go GmbH erbracht wurde.

Die Bezah­lung der Rech­nung erfolgt sofort und ohne Abzug, spä­tes­tens vier­zehn Tage nach Rech­nungs­da­tum. Bei Zah­lungs­ver­zug ist adma­go GmbH berech­tigt, eine Auf­wands­pau­scha­le für die Bear­bei­tung sowie Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5% der Net­to­auf­trags­sum­me pro ver­zö­ger­ten Monat in Rech­nung zu stellen.

Der Kli­ent ist nicht berech­tigt, Zah­lun­gen auf­zu­rech­nen oder zurück­zu­hal­ten, auch nicht wegen Bean­stan­dun­gen oder Gegen­an­sprü­che. Bean­stan­dun­gen füh­ren erst dann zu einem Anspruch des Kli­en­ten, wenn er eine ange­mes­se­ne schrift­li­che Nach­frist zur Nach­er­fül­lung gesetzt hat und die­se erfolg­los ver­stri­chen ist.

Bei Mitt­lern gilt für die Zah­lungs­fäl­lig­keit der Zah­lungs­ein­gang des bedien­ten Kunden.

§ 5 LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE

Ver­ein­bar­te Leis­tungs­fris­ten sind Richt­wer­te bzw. vor­aus­sicht­li­che Ter­mi­ne, die nach einer ers­ten Zeit­schät­zung ver­ein­bart wer­den. Trotz Bestre­ben der adma­go GmbH, ver­ein­bar­te Leis­tungs­fris­ten ein­zu­hal­ten, füh­ren mög­li­che Ter­min­ver­schie­bun­gen erst dann zu einem Anspruch des Kli­en­ten, wenn er eine ange­mes­se­ne schrift­li­che Nach­frist gesetzt hat und die­se erfolg­los ver­stri­chen ist.

§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHT DES KLIENTEN

Der Kli­ent ver­pflich­tet sich, die adma­go GmbH alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len, die für die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Auf­tra­ges benö­tigt werden.

Andern­falls ist die adma­go GmbH– nach erfolg­lo­sem Ver­strei­chen einer ange­mes­se­nen Frist – berech­tigt, den Auf­trag ohne Zustim­mung des Kli­en­ten abzu­bre­chen. Bis dahin erbrach­te Leis­tun­gen, ein­schließ­lich Son­der­leis­tun­gen und Aus­fall­ho­no­rar in Höhe von 50 Pro­zent des noch ver­blei­ben­den Auf­trags­wer­tes trägt der Klient.

§ 7 VERSCHWIEGENHEITSKLAUSEL

Die adma­go GmbH ist ver­pflich­tet, über alle betrieb­li­chen, geschäft­li­chen und pri­va­ten Ange­le­gen­hei­ten, die ihr im Rah­men des Auf­tra­ges bekannt gewor­de­nen sind, abso­lu­tes Still­schwei­gen zu bewah­ren. Die­se Ver­pflich­tung gilt im glei­chen Maße für die Erfül­lungs­ge­hil­fen der adma­go GmbH.

Die­se Schwei­ge­pflicht besteht in vol­lem Umfang auch nach Been­di­gung des Auf­tra­ges wei­ter und kann nur durch den Kli­en­ten schrift­lich auf­ge­ho­ben wer­den. Dar­über hin­aus ist die Bera­tungs­fir­ma ver­pflich­tet, die zum Zwe­cke der Bera­tungs­tä­tig­keit über­las­se­nen Unter­la­gen und Daten zu schüt­zen, ins­be­son­de­re vor der Ein­sicht­nah­me oder Ver­wen­dung Drit­ter. Sie­he auch Daten­schutz­kon­zept.

§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die adma­go GmbH über­nimmt kei­ne Haf­tung für jeg­li­che Schä­den und Fol­ge­schä­den, die nicht im Rah­men ihrer Ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Dies gilt auch für Schä­den an Hard- und Soft­ware sowie Daten des Kli­en­ten oder Schä­den, die durch höhe­re Gewalt entstehen.

Die adma­go GmbH ist ver­pflich­tet, die ihr über­tra­ge­nen Arbei­ten mit der fach­li­chen und kauf­män­ni­schen Sorg­falt sowie nach bes­tem Wis­sen durch­zu­füh­ren. Den­noch haf­tet die adma­go GmbH nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr erbrach­ten Leis­tung hin­ter den Erwar­tun­gen des Kli­en­ten zurückbleibt.

Die adma­go GmbH haf­tet auch nicht für Schä­den und Fol­ge­schä­den ihr über­las­se­ner Doku­men­te oder Infor­ma­tio­nen, die der Kli­ent oder von ihm beauf­trag­te Drit­te ver­än­dert oder ver­fälscht haben.

Die Haf­tung der adma­go GmbH beschränkt sich allein auf Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit. Bei einer durch die adma­go GmbH aner­kann­ten Bean­stan­dung eines Kli­en­ten behält sich die adma­go GmbH vor, eine Nach- bzw. Ersatz­leis­tung zu gewäh­ren. Alle ande­ren Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind ausgeschlossen.

Die adma­go GmbH über­nimmt auch kei­ne Haf­tung, die auf die Ver­let­zung eines Urhe­ber­rechts oder auf Ansprü­chen Drit­ter basieren.

§ 9 MÄNGEL

Der Kli­ent ist mit der Leis­tung der adma­go GmbH zufrie­den, wenn er Bean­stan­dun­gen nicht bin­nen 14 Tage nach Leis­tungs­über­gang per Ein­schrei­ben, Fax oder E‑Mail gel­tend macht.  Ände­run­gen oder Abwei­chun­gen der Leis­tungs­aus­füh­rung sind kein Grund zur Bean­stan­dung durch den Kli­en­ten, sofern die­se dem ver­ein­bar­ten Bera­tungs­ziel zuge­ord­net wer­den können.

§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL

Ist eine oder sind meh­re­re Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam oder soll­te die­ser Ver­trag eine Rege­lungs­lü­cke ent­hal­ten, sol­len sich die Par­tei­en auf eine Rege­lung eini­gen, wel­che die unwirk­sa­me oder feh­len­de Bestim­mung so weit wie mög­lich ersetzt.

§ 11 ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Zwi­schen dem Kli­en­ten und der adma­go GmbH wird für alle Rechts­be­zie­hun­gen deut­sches Recht ver­ein­bart. Der Erfül­lungs­ort ist Erfurt. Als Gerichts­stand wird Erfurt vereinbart.

Stand 15.02.2015