Was sind immaterielle Vermögenswerte und wie werden Sie bewertet?

Imma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­wer­te sind Ver­mö­gens­wer­te, die kei­ne kör­per­li­che Form haben und nicht greif­bar sind. Sie wer­den auch als intan­gi­bles Ver­mö­gen bezeich­net. Zu den imma­te­ri­el­len Ver­mö­gens­wer­ten zäh­len zum Bei­spiel Paten­te, Mar­ken, Kun­den­be­zie­hun­gen, Urhe­ber­rech­te, Soft­ware, Lizen­zen und Goodwill.

Imma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­wer­te wer­den in der Regel nicht direkt gehan­delt und sind daher schwer zu bewer­ten. Es gibt ver­schie­de­ne Metho­den, um die Wert von imma­te­ri­el­len Ver­mö­gens­wer­ten zu bestim­men, darunter:

  1. Markt­wert­me­tho­de: Die­se Metho­de basiert auf dem Preis, den ande­re Unter­neh­men für ver­gleich­ba­re Ver­mö­gens­wer­te gezahlt haben.
  2. Ertrags­me­tho­de: Die­se Metho­de basiert auf der Annah­me, dass der Wert eines Ver­mö­gens­werts durch die zukünf­ti­gen Erträ­ge, die er erwirt­schaf­ten wird, bestimmt wird.
  3. Ver­gleichs­wert­me­tho­de: Die­se Metho­de ver­gleicht den Wert des Ver­mö­gens­werts mit dem Wert ande­rer, ver­gleich­ba­rer Vermögenswerte.
  4. Net­to­ver­mö­gens­me­tho­de: Die­se Metho­de bewer­tet den Ver­mö­gens­wert basie­rend auf dem Unter­schied zwi­schen sei­nem Markt­wert und den Schul­den, die damit ver­bun­den sind.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Bewer­tung von imma­te­ri­el­len Ver­mö­gens­wer­ten sub­jek­tiv ist und von den Annah­men und Schät­zun­gen abhängt, die in die Berech­nun­gen ein­flie­ßen. Daher kann es zu erheb­li­chen Unter­schie­den in der Bewer­tung von imma­te­ri­el­len Ver­mö­gens­wer­ten kommen.