Aus welchen Gründen kann man einen Mitarbeiter kündigen?

In Deutsch­land gibt es ver­schie­de­ne Grün­de, aus denen ein Mit­ar­bei­ter gekün­digt wer­den kann. Die häu­figs­ten Grün­de für eine Kün­di­gung sind:

  1. Per­so­nen­be­ding­te Grün­de: Dazu gehö­ren zum Bei­spiel man­geln­de Leis­tung, man­geln­de Eig­nung für die aus­ge­üb­te Tätig­keit oder Ver­stö­ße gegen das Arbeits­ver­hält­nis, wie zum Bei­spiel das Nicht­be­fol­gen von Anwei­sun­gen oder das Ver­let­zen von Vertraulichkeitspflichten.
  2. Betriebs­be­ding­te Grün­de: Dazu gehö­ren zum Bei­spiel wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten des Unter­neh­mens, die Schlie­ßung einer Betriebs­stät­te oder die Über­tra­gung von Auf­ga­ben an einen ande­ren Standort.
  3. Ver­hal­tens­be­ding­te Grün­de: Dazu gehö­ren zum Bei­spiel schwer­wie­gen­de Ver­stö­ße gegen das Arbeits­ver­hält­nis, wie zum Bei­spiel Dieb­stahl oder Mobbing.

In Deutsch­land gibt es stren­ge Regeln für die Kün­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen. Eine Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen und bestimm­te Fris­ten ein­hal­ten, die von der Dau­er des Arbeits­ver­hält­nis­ses und der Art der Kün­di­gung abhän­gen. Die Kün­di­gungs­fris­ten wer­den in der Regel in der Arbeits­ver­trags­klau­sel fest­ge­legt oder kön­nen in tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen oder Geset­zen fest­ge­legt sein.

Es gibt auch Fäl­le, in denen eine Kün­di­gung unwirk­sam sein kann, wie zum Bei­spiel bei einer Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund von Alter, Geschlecht, eth­ni­schen Her­kunft, Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung. In sol­chen Fäl­len kann der Mit­ar­bei­ter eine Kla­ge auf Fest­stel­lung der Unwirk­sam­keit der Kün­di­gung einreichen.