ANPASSUNG INSOLVENZRECHT 2016–2017 – DIE CHANCE

ANFORDERUNGEN DER EU AN DAS DEUTSCHE INSOLVENZRECHT

Die Anfor­de­run­gen der EU haben auch Aus­wir­kun­gen auf das aktu­el­le Insol­venz­recht in Deutsch­land. Mit­tels einer ver­bes­ser­ten Mode­ra­ti­on vor der Insol­venz sol­len Stig­ma und Schwie­rig­kei­ten der klas­si­schen Insol­venz weit­ge­hend ver­mie­den wer­den. Als Dis­kus­si­ons­vor­la­ge in der deut­schen Gesetz­ge­bung dient u.a. das soge­nann­te „Sche­me of Arran­ge­ment“ aus Großbritannien.

Durch die Mode­ra­ti­on eines fach­kun­di­gen Drit­ten / Sanie­rers sol­len mit dem über­ar­bei­te­ten Insol­venz­recht vor allem die ope­ra­ti­ven Ursa­chen, die zu der Kri­se führ­ten, ana­ly­siert, fest­ge­stellt und mit den Betei­lig­ten zügig beho­ben wer­den. Vor allem im kauf­män­ni­schen – finan­zi­el­len und Manage­ment­be­reich soll die exter­ne Unter­stüt­zung anset­zen. Des­halb ist eine betriebs­wirt­schaftliche Exper­ti­se des Sanie­rers von gro­ßem Vor­teil. Auf­ge­passt! Insol­venz­ver­wal­ter dage­gen ver­wal­ten die Insol­venz­mas­se bzw. wickeln ab.

Es soll­ten jedoch kei­ne fal­schen Anrei­ze gegen­über Exis­tenz­grün­dern und Unter­neh­mern gesetzt wer­den, die Insol­venz ein­fach und schnell „los­zu­wer­den“. Viel­mehr ist der ganz­heit­li­che (bereichs­über­grei­fen­de) und lang­fris­ti­ge Ansatz gefragt, ein stra­te­gisch aus­sichts­rei­ches Unter­neh­mens­kon­zept zu ent­wi­ckeln und par­al­lel dazu die ope­ra­ti­ven Pro­zes­se zu pla­nen und weiterzuentwickeln.

Soll­te die Mode­ra­ti­on schei­tern, muss sie zur regu­lä­ren Insol­venz führen.

DAS NEUE INSOLVENZRECHT SOLL KRISEN NOCH BESSER BESEITIGEN HELFEN

Unter­neh­mens­kri­sen durch­lau­fen ver­schie­de­ne Pha­sen, die meist in 5 Kate­go­rien ein­ge­teilt wer­den. Die Cre­dit­re­form hat ermit­telt, dass ca. 72% auf Manage­ment­feh­ler – also inter­ne Kri­sen – zurück­zu­füh­ren sind. Je nach Alter und Grö­ße des Unter­neh­mens ist die Kri­sen­an­fäl­lig­keit – ins­be­son­de­re auf­grund von Manage­ment­feh­lern – gering oder hoch.

Die Wahr­schein­lich­keit, dass Kleinst­un­ter­neh­men bis 500 Tsd. Euro Jah­res­um­satz insol­vent gehen, liegt bei über 63%.  Das 5. Jahr nach der Grün­dung über­le­ben nur knapp 50%.

Eine Manage­ment­un­ter­stüt­zung für Klein­un­ter­neh­men – ab 99 Euro / Monat – bie­tet des­halb Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler und Kol­le­gen. Die­se Unter­stüt­zung geht weit über die Steu­er­be­ra­tung hin­aus und ist für jeden Klein­be­trieb Mehr­wert und Sicher­heit zugleich (sie­he Modell Ser­vice­ver­trag).

MIT DEM NEUEN INSOLVENZRECHT EINEN SCHNELLEN KONSENS ZWISCHEN DEN INTERESSEN- UND ANSPRUCHSGRUPPEN ERREICHEN

Je mehr Inter­es­sen- und Anspruchs­grup­pen, vor allem Inves­to­ren oder Busi­ness Angels im Unter­neh­men ver­tre­ten sind, des­to höher der Mode­ra­ti­ons­auf­wand im Insolvenzprozess.

Ins­be­son­de­re Inves­to­ren oder Busi­ness Angels ori­en­tie­ren sich am eige­nen Exit-Plan und eige­nen Kenn­zah­len­vor­ga­ben wie ROI (Return on Invest­ment, auch Kapi­tal­ren­ta­bi­li­tät, Kapi­tal­ren­di­te, Kapi­tal­ver­zin­sung), Unter­neh­mens­wert und Cash-Flow, sodass not­wen­di­ge Zie­le in der Restruk­tu­rie­rung bzw. Sanie­rung gemein­sam erar­bei­tet wer­den müs­sen. Kon­sens und Kom­pro­mis­se müs­sen mode­riert werden.

Wei­te­re Inter­es­sen- und Anspruchs­grup­pen des Unter­neh­mens, wie z.B. Mit­ar­bei­ter, Part­ner etc. besit­zen eben­falls eige­ne Zie­le und Vor­stel­lun­gen. Es liegt somit auf der Hand, dass der Unter­neh­mer den Kon­sens nicht zeit­nah und nicht aus eige­ner Kraft bewäl­ti­gen kann, da die­ser meist auch emo­tio­nal betrof­fen ist.

In jedem Fall sol­len Min­der­hei­ten im Unter­neh­men geschützt wer­den, so dass Mehr­heits­ent­schei­dun­gen mit 75% der Stimm­rech­te mög­lich wer­den müs­sen, um das Unter­neh­men hand­lungs­fä­hig zu halten.

MASSNAHMEN IM NEUEN RAHMEN DES INSOLVENZRECHT

Die Kri­se beginnt schlei­chend, nimmt ihren eige­nen Lauf, wird dann im Unter­neh­men bekannt und spitzt sich immer wei­ter zu – bis zum Exit oder Neubeginn.

Ob im Rah­men einer Manage­ment­be­ra­tungTur­n­around Bera­tung, der Restruk­tu­rie­rung, der Sanie­rung oder der Insol­venz­be­ra­tung – alle Maß­nah­men, die vom kri­sen­ge­plag­ten Unter­neh­men oder der unge­woll­ten Insol­venz weg­füh­ren, sind hilfreich.

Wel­che Maß­nah­me bzw. Bera­tungs­form geeig­net ist, ist vom Unter­neh­men und vom Kri­sen­sta­di­um abhängig.

Häu­fig auf­tre­ten­de Stake­hol­der- sowie Stra­te­gie­kri­sen kön­nen bereits mit einer Manage­ment­be­ra­tung, Tur­n­around­be­ra­tung oder Restruk­tu­rie­rungs­be­ra­tung bekämpft werden.

Bei dar­auf fol­gen­den Kri­sen­sta­di­en, wie die Pro­dukt- und Absatz­kri­se, die Erfolgs- und Liqui­di­täts­kri­se sind schon Sanie­rungs­maß­nah­men mit einem Sanie­rungs­kon­zept oder die Insol­venz­be­ra­tung und Insol­venz­be­glei­tung sinnvoll.

FINANZIERUNG DER MODERATION ODER BERATUNG

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