HAFTUNG IN DER GMBH MIT DEM PRIVATVERMÖGEN

DIE HAFTUNG DER GMBH

Die Haf­tung der GmbH (Gesell­schaft mit begrenz­ter Haf­tung) begrenzt sich im Regel­fall auf das Gesell­schafts­ver­mö­gen der GmbH. Es gibt jedoch Aus­nah­men, in denen auch Geschäfts­füh­rer / Gesell­schaf­ter der GmbH unbe­grenzt mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten müssen.

PRIVATHAFTUNG WEGEN FEHLENDER HANDELSREGISTER-EINTRAGUNG

Bis die UG oder GmbH im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen ist, besitzt sie den Sta­tus einer Vor-Gesell­schaft in Form einer BGB-Gesell­schaft. Somit haf­ten alle Gesell­schaf­ter pri­vat, unbe­grenzt und gesamt­schuld­ne­risch gegen­über Dritten.

Gesamt­schuld­ne­risch heisst, ist ein Gesell­schaf­ter nicht in der Lage, sei­ne finan­zi­el­le Haf­tung zu über­neh­men, haf­ten der / die ande­ren Gesell­schaf­ter für ihn pri­vat und unbe­grenzt mit.

PRIVATHAFTUNG WEGEN PFLICHTVERLETZUNG

Das deut­sche Gesetz erwar­tet, dass ein Geschäfts­füh­rer in sei­ner Bran­che kom­pe­tent und in der Lage sein muss, die Geschäf­te der GmbH mit der „Sorg­falt eines ordent­li­chen Geschäfts­man­nes“ aus­zu­füh­ren. Damit über­nimmt der GmbH Geschäfts­füh­rer auch eine Viel­zahl von kauf­män­ni­schen Pflich­ten und Aufgaben.

Beach­tet der GmbH Geschäfts­füh­rer die­sen Grund­satz nicht, kön­nen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che der Gesell­schaft entstehen.

Die­se Haf­tung besteht auch, wenn der Geschäfts­füh­rer auf Wei­sung der Gesell­schaf­ter gehan­delt hat, wenn auch nur in gemil­der­ter Form.

PRIVATHAFTUNG WEGEN INSOLVENZVERSCHLEPPUNG

Das Gesetz legt fest, dass Geschäfts­füh­rer einer GmbH und UG unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch inner­halb von drei Wochen nach Ein­tritt einer Zah­lungs­un­fä­hig­keit den Insol­venz­an­trag stel­len müssen.

Mit einem auf den Betrieb zuge­schnit­te­nen Con­trol­ling ist der Geschäfts­füh­rer jeder­zeit in der Lage, Fehl­ent­wick­lun­gen früh­zei­tig zu erken­nen und recht­zei­tig Gegen­maß­nah­men ein­zu­lei­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Klä­rung und Bean­tra­gung einer Regel­in­sol­venz erhal­ten Sie unter Insol­venz­be­ra­tung.

Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler und Kol­le­gen ist ein zer­ti­fi­zier­tes Bera­tungs­un­ter­neh­men für die Mit­tel­stands- / Manage­ment­be­ra­tung. Mit dem monat­li­chen Ser­vice­ver­trag ab 99 Euro (net­to) erhal­ten UG- oder GmbH Geschäfts­füh­rer kauf­män­ni­sche Unter­stüt­zung und Sicher­heit bei der Aus­füh­rung aller kauf­män­ni­schen Tätigkeiten.