UNGENUTZTE MÖGLICHKEITEN IM FALLE DER INSOLVENZ

CHANCEN DES ESUG’S

Beson­ders klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die die Thü­rin­ger Wirt­schaft prä­gen, wis­sen oft­mals in beson­de­ren Situa­tio­nen wie Kri­sen bzw. Insol­venz nicht, wel­che neu­en Chan­cen das Insol­venz­recht mit dem „Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG)“ bietet.

Seit das ESUG 03/2012 in Kraft getre­ten ist, wur­den nur 2,7 % der deutsch­land­wei­ten Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen in Eigen­ver­wal­tung durchgeführt.

Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men schei­nen – so eine aktu­el­le Stu­die der Unter­neh­mens­be­ra­tung Roland Ber­ger – vor allem mit der Antrags­stel­lung auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens Schwie­rig­kei­ten zu haben. Die befrag­ten Unter­neh­men kri­ti­sie­ren die kom­ple­xen Abstim­mungs­pro­zes­se zwi­schen den vie­len Betei­lig­ten und die Anfor­de­run­gen an die Kon­zep­ti­on / Doku­men­ta­ti­on der Antragstellung.

Das Haupt­pro­blem scheint die Erar­bei­tung eines voll­stän­di­gen, schlüs­si­gen und über­zeu­gen­den Sanierungskonzeptes.

Par­al­lel dazu sind über 40 % der bean­trag­ten Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren in die Regel­in­sol­venz über­ge­gan­gen – im Ver­gleich zum Vor­jahr lag der Anteil noch bei ca. 35 Pro­zent! Die punk­tu­el­le, exter­ne Unter­stüt­zung durch einen Unter­neh­mens­be­ra­ter kann dem Unter­neh­mer / Geschäfts­füh­rer bei die­sen neu­en Auf­ga­ben und Her­aus­for­de­run­gen im Fal­le der Sanie­rung oder Insol­venz sehr unterstützen.

 

UNTERNEHMENSBERATUNG admago GmbH

Das ESUG bzw. das mög­li­che Schutz­schirm­ver­fah­ren schafft für noch nicht zah­lungs­un­fä­hige Schuld­ner die Mög­lich­keit, unter Bei­be­hal­tung der Kon­trolle und unter Auf­sicht eines vom Unter­neh­mer vor­ge­schla­ge­nen vor­läu­fi­gen Sach­wal­ters, inner­halb einer drei­mo­na­ti­gen Frist einen Sanie­rungs­plan zu erar­bei­ten und vorzulegen.

Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler und Kol­le­gen unter­stützt mit:
– der Ermitt­lung der Zahlungsfähigkeit,
– der Erstel­lung einer Fort­füh­rungs­pro­gnose bzw.
– der Erstel­lung des Sanie­rungs­kon­zep­tes nach IDW S6,
– der Restruk­tu­rie­rung / Sanie­rung des Unternehmens,
– der Beschaf­fung von „fri­schem“ Kapi­tal und
– der gesam­ten Abstimmungskommunikation.

Für die not­wen­di­ge Rechts­si­cher­heit arbei­tet Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler mit Rechts­an­wäl­ten, die bei Bedarf in Anspruch genom­men wer­den. Mehr Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter: Insol­venz­be­ra­tung.

Die Ver­gü­tung von Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler wird indi­vi­du­ell, d.h. wie es für die erfolg­rei­che Sanie­rung des Unter­neh­mens finan­zier­bar ist, fest­ge­legt. Zögern Sie nicht, zu uns gleich Kon­takt auf­zu­neh­men. Je eher mit den not­wen­di­gen Arbei­ten begon­nen wird, des­to höher sind die Erfolgschancen.