DIE CHANCE: DER UNTERNEHMENSSANIERER

DIE CHANCE DER UNTERNEHMENSSANIERER

In Thü­rin­gen haben im 1. Quar­tal 2015  722 Unter­neh­men Insol­venz ange­mel­det, davon wur­den 662 Ver­fah­ren eröff­net. Soweit muss es nicht kom­men! Das eige­ne ungu­te Gefühl ist oft­mals der ers­te Hin­weis, einen pro­fes­sio­nel­len Unter­neh­mens­sa­nie­rer zu kon­tak­tie­ren. Die Insol­venz­ord­nung (InsO) kennt fol­gende Eröffnungsgründe:

– Zah­lungs­un­fä­hig­keit § 17 InsO

– Dro­hende Zah­lungs­un­fä­hig­keit § 18 InsO

– Über­schul­dung § 19 InsO – bei juris­ti­schen Personen

Mehr Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter „Das Insol­venz­ver­fah­ren„.

WAS ZEICHNET EINEN UNTERNEHMENSSANIERER AUS?

 

Der Typ Unter­neh­mens­sa­nie­rer über­nimmt – meist gemein­sam und in Abspra­che mit dem Unter­neh­mens­in­ha­ber oder Geschäfts­füh­rer – die Unter­neh­mens­füh­rung und ist dabei in der Lage, die Sich­ten aller Anspruchs­grup­pen unter hohem Zeit­druck zu ana­ly­sie­ren, zu bewer­ten und zu einem für alle Betei­lig­ten plau­si­blen, zukunfts­fä­hi­gen Ergeb­nis zu führen.

Die Ent­schei­dun­gen wer­den schnell und im Sin­ne des zu erhal­ten­den Unter­neh­mens getrof­fen. Das bis­he­rige Füh­rungs­team ist für die­se Auf­ga­be in der Regel nicht geeig­net, da die not­wen­di­gen Ver­än­de­rungs­pro­zesse nicht so schnell gese­hen (Betriebs­blind­heit) und mit unge­wohn­tem Nach­druck / Kon­se­quen­zen umge­setzt wer­den kön­nen. Des­halb wird drin­gend ein exter­ner Unter­neh­mens­sa­nie­rer emp­foh­len, opti­ma­ler­weise als Inte­rim-Mana­ger.

DIE HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS

Der GmbH-Geschäfts­füh­rer kann im Fal­le der Insol­venz­be­an­tra­gung /-abwick­lung per­sön­lich, das heißt mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen sowie unmit­tel­bar im Innen- und Außen­ver­hält­nis voll­um­fäng­lich haf­ten! Mehr Infor­ma­tio­nen dazu erhal­ten Sie hier.

 

Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler und Kol­le­gen haben bereits meh­re­re Unter­neh­mens­sa­nie­run­gen erfolg­reich und für den jewei­li­gen Man­dan­ten finan­zier­bar durch­ge­führt. Für ein unver­bind­li­ches und ver­trau­li­ches Erst­ge­spräch ste­hen wir Ihnen gern zur Ver­fü­gung. Das Ken­nen­lern­ge­spräch ist kos­ten­frei. Je eher die Unter­neh­mens­sa­nie­rung begon­nen wird, um so aus­sichts­rei­cher ist die posi­ti­ve Fort­füh­rung! Gern prü­fen wir auch För­der­mit­tel für die Sanierungsberatung.