HOHE STEUERLASTENDOCH WO IST DER VERSTEUERTE GEWINN?

HOHE STEUERLAST FÜR KLEINE BETRIEBE- GEWERBESTEUER, EINKOMMENSTEUER UND CO.

Das Abfüh­ren der unter­neh­me­ri­schen Steu­ern bei gewerb­li­chen Ein­zel­un­ter­neh­men oder Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (Anmel­dung per Gewer­be­an­mel­dung) beschränkt sich – abge­se­hen von der Mehr­wert­steu­er auf Umsät­ze – auf die Gewer­be­steu­er und Ein­kom­mens­steu­er. Frei­be­ruf­li­che oder ande­re, nicht gewerb­li­che selbst­stän­di­ge Tätig­kei­ten unter­lie­gen nicht der Gewerbesteuer.

Aus­gangs­ba­sis für die Bemes­sung der Gewer­be­steu­er ist der Gewer­be­er­trag. Der Gewer­be­er­trag ist der Gewinn aus dem Gewer­be­be­trieb (gem. EStG bzw. KStG), zuzüg­lich Hin­zu­rech­nun­gen und abzüg­lich Kür­zun­gen. Für bei­de Gesell­schafts­for­men wird ein Frei­be­trag von 24.500 € gewährt.

Bei bei­den Gesell­schafts­for­men tätigt der Unter­neh­mer Pri­vat­ent­nah­men, Gehalts­zah­lun­gen erfol­gen nur bei den Ange­stell­ten. Die Ein­kom­mens­steu­er zahlt der Gewer­be­trei­ben­de auf die­se Pri­vat­ent­nah­men bzw. den Gewinn des Geschäftsjahres.

HAFTUNGSPROBLEM STEUERLICHE AUSWERTUNGEN

Vie­le Klein- und Mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men hef­ten die monat­li­chen Aus­wer­tun­gen des Steu­er­be­ra­ters ab, denn häu­fig fehlt die Zeit und eine ein­fa­che Erklä­rung zu die­sen Aus­wer­tun­gen. Damit ver­nach­läs­si­gen die Unter­neh­mer ihre unter­neh­me­ri­schen Pflich­ten, die­se Aus­wer­tun­gen hin­sicht­lich ihrer Rich­tig­keit zu prü­fen, denn nur der Unter­neh­mer haf­tet für die Rich­tig­keit die­ser Aus­wer­tun­gen und Mel­dun­gen an das Finanzamt!

Die­se Haf­tungs­ri­si­ken soll­ten auch Klein- und Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit einem ein­fa­chen und nicht zeit­auf­wen­di­gen Con­trol­ling­s­ys­tem ausschließen!

LIQUIDITÄTSPROBLEM STEUERLASTGRENZPROBLEM STEUERLAST

Für vie­le Klein- und Mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men kom­men die Nach­zah­lun­gen oder Vor­aus­zah­lun­gen der Steu­er­last völ­lig über­ra­schend. Es gibt oft­mals kei­ne finan­zi­el­len Reser­ven, die dafür ein­ge­plant wor­den sind.

Dazu kommt das Liqui­di­täts­pro­blem der Umsatz­steu­er ab einem Net­to-Jah­res­um­satz von 500.000 €. In der Wachs­tums­pha­se des Unter­neh­mens kann die­se Umsatz­gren­ze schnell über­schrit­ten wer­den. Ab die­ser Gren­ze unter­liegt das Unter­neh­men der Soll – Ver­steue­rung (Ver­steue­rung nach ver­ein­bar­ten Ent­gel­ten). Die Umsatz­steu­er­zahl­last wird dann gegen­über dem Finanz­amt fäl­lig, wenn der Unter­neh­mer die Rech­nung schreibt, unab­hän­gig von deren Zahlungseingang!

Die­se Liqui­di­täts­ri­si­ken der Steu­er­zahl­last soll­ten auch Klein- und Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit einem ein­fa­chen und nicht zeit­auf­wen­di­gen Con­trol­ling­s­ys­tem ausschließen!

Das Unter­neh­men wird eben­falls ab einer Umsatz­gren­ze über 500.000 € (oder Gewinn­gren­ze über 50.000 €) bilan­zie­rungs­pflich­tig. Hier gibt es wei­te­re Mög­lich­kei­ten des Con­trol­lings. Con­trol­ling ist die Pla­nung, Steue­rung und Kon­trol­le des Unternehmens.

HOHE STEUERLASTDOCH WO IST DER VERSTEUERTE GEWINN?

Die­se Fra­ge wird uns sehr häu­fig gestellt. Die vom Steu­er­be­ra­ter berech­ne­te und gemel­de­te Steu­er­last (Nach­zah­lung, Vor­aus­zah­lun­gen) ist enorm hoch – meist so hoch, dass sie nicht von zur Ver­fü­gung ste­hen­den Gel­dern begli­chen wer­den kann – und der Unter­neh­mer weiß nicht, wo der zu ver­steu­ern­de Gewinn hin ist?!

PROBLEMLÖSUNG:
DIE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG

Kun­den der Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler besit­zen einen monat­li­chen Ser­vice­ver­trag, ab 75 Euro (net­to) pro Monat. Mit die­ser Ser­vice­ver­ein­ba­rung kann der Unter­neh­mer fol­gen­de Leis­tun­gen bzw. fol­gen­de Sicher­hei­ten erhalten:

1. Prü­fung der steu­er­li­chen Aus­wer­tun­gen auf Rich­tig­keit (zur Ermitt­lung der rich­ti­gen Zahl­last, ggf. Kor­rek­tur mit dem Steuerberater)

2. Erklä­rung der steu­er­li­chen Aus­wer­tun­gen (zur Nach­voll­zieh­bar­keit und Beant­wor­tung der Fra­ge: Wo ist das ver­steu­er­te Geld hin?)

3. Auf­bau eines ein­fa­chen Con­trol­ling­s­ys­tems (zum Aus­schluss der Liqui­di­täts­pro­ble­me und Haf­tungs­ri­si­ken, die aus den hohen Steu­er­zahl­las­ten resultieren)

4. Gemein­sa­me Pfle­ge des Con­trol­ling­s­ys­tems (Auf­wand: ca. 30 Minu­ten / Monat)

Ablei­tung von Maß­nah­men, wenn finan­zi­el­le / wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten zu erwar­ten sind und

6. Ste­ti­ge Opti­mie­rung des Unter­neh­mens zur Ver­bes­se­rung der Ergeb­nis­se (Gewinn, Ren­ta­bi­li­tät, Produktivität)

Unter Kon­takt kön­nen Sie gleich einen kos­ten­frei­en Erst­ter­min vereinbaren.

Infor­mie­ren Sie sich zu unse­rem kom­plet­ten Leis­tungs-Kos­ten-Ange­bot unter: Arbeits­mo­del­le – Kos­ten – Förderung.

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