GEWERBEKREDITE OPTIMAL BEANTRAGEN

BASEL II / BASEL IIIAUSWIRKUNGEN AUF GEWERBEKREDITE

Seit dem Inkraft­tre­ten von Basel II / Basel III haben sich grund­le­gen­de Ände­run­gen in der Kre­dit­ver­ga­be der Ban­ken erge­ben. Das Ziel von Basel II / Basel III ist ein sta­bi­le­res Finanz­sys­tem und die Begren­zung bzw. Redu­zie­rung der Haf­tung durch die Steuerzahler.

Maß­nah­men, wie die Erhö­hung des Eigen­ka­pi­tals der Ban­ken und stark erhöh­te Risi­ken, z.B. durch die Haf­tung bei Zah­lungs­aus­fäl­len, lie­ßen die Ban­ken zu einer Rei­he von wei­te­ren Maß­nah­men grei­fen, die Grün­der und Unter­neh­mer – ins­be­son­de­re klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men – zu spü­ren bekom­men, wenn kurz- oder lang­fris­ti­ge Gewer­be­kre­di­te benö­tigt werden.

Ihre Haus­bank reagiert sehr zurück­hal­tend auf Ihre Anfra­ge nach einer Erhö­hung des Kon­to­kor­rent­kre­dits, als limi­tier­te Über­zie­hung zur Über­brü­ckung von kurz­fris­ti­gen Liquiditätsengpässen?

Ihre Haus­bank for­dert höhe­re Gebüh­ren für die Bereit­stel­lung oder Bear­bei­tung sowie zusätz­li­che (per­sön­li­che) Bürg­schaf­ten bzw. (per­sön­li­che) Sicherheiten?

Sie müs­sen bei Ihrer Bank zuneh­mend als „Bitt­stel­ler“ auf­tre­ten, damit Ihre Anfra­gen über­haupt oder zeit­nah bear­bei­tet werden?

Die­se Anzei­chen spre­chen dafür, dass Sie sich Unter­stüt­zung holen und über Finan­zie­rungs­al­ter­na­ti­ven, ggf. auch über den Wech­sel der Haus­bank nach­den­ken sollten.

ÜBERFORDERTE EXISTENZGRÜNDER UND UNTERNEHMER

Aktu­el­le Befra­gun­gen von Exis­tenz­grün­dern und Unter­neh­mern zei­gen bei der Bean­tra­gung von Gewerbekrediten,

  1. dass die­se mit den neu­en Anfor­de­run­gen – neben dem Tages­ge­schäft – fach­lich und zeit­lich völ­lig über­for­dert / über­las­tet sind,
  2. dass die Ableh­nungs­quo­te bei Gewer­be­kre­di­ten stark gestie­gen ist und
  3. dass in der Regel teu­re­re Kre­di­te zu schlech­te­ren Kon­di­tio­nen (z.B. Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gun­gen, zu hohe Sicher­hei­ten etc.) ver­kauft wer­den, die die Exis­tenz­grün­der und Unter­neh­mer nach­hal­tig – die nächs­ten Jah­re – wirt­schaft­lich stark belasten.

Nach­ge­wie­sen ist auch, dass Exis­tenz­grün­der und Unter­neh­mer in der Regel die eige­ne Zah­lungs­fä­hig­keit (Liqui­di­tät) und aus­rei­chen­de Finan­zie­rung ver­nach­läs­si­gen. Je gerin­ger die Zah­lungs­fä­hig­keit und die Sicher­hei­ten, des­to schwie­ri­ger ist es, eine für das Unter­neh­men opti­ma­le, d.h. auch lang­fris­tig sinn­vol­le Finan­zie­rungs­va­ri­an­te umzusetzen.

Ins­be­son­de­re „Anschluss­kre­di­te“ sind recht­zei­tig zu pla­nen und zu bean­tra­gen. Des Wei­te­ren führt jeder Fehl­ver­such der Bean­tra­gung zu erhöh­ten Auf­wen­dun­gen und Unsi­cher­hei­ten sei­tens der Bank und des Unter­neh­mers. Die Bank möch­te an ihrer Sei­te einen fach­lich und kauf­män­nisch kom­pe­ten­ten und zuver­läs­si­gen Unter­neh­mer, der nicht nur die wirt­schaft­li­che, son­dern auch die per­sön­li­che Sicher­heit ver­mit­telt, den Kre­dit wie ver­ein­bart zurückzuzahlen.

ALLE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN RECHTZEITIG NUTZEN

Nut­zen Sie als Exis­tenz­grün­der und Unter­neh­mer alle Mög­lich­kei­ten der opti­ma­len Bean­tra­gung und Finan­zie­rung Ihrer Gewerbekredite.

Begon­nen bei der Ermitt­lung des opti­ma­len Inves­ti­ti­ons­zeit­punk­tes, der Aus­wahl des rich­ti­gen Finan­zie­rungs­part­ners und des rich­ti­gen Finan­zie­rungs­pro­gramms, der recht­zei­ti­gen und voll­stän­di­gen Bean­tra­gung des Gewer­be­kre­di­tes, der Ver­hand­lung von Prei­sen, Zin­sen, Kre­dit- und Zah­lungs­kon­di­tio­nen über die Inan­spruch­nah­me von För­der­pro­gram­men, Haf­tungs­frei­stel­lun­gen und Ange­bo­ten zur Redu­zie­rung und Ver­mei­dung von For­de­rungs­aus­fäl­len usw. gibt es ins­ge­samt zahl­rei­che Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten, die Sie die nächs­ten Jah­re wirt­schaft­lich bes­ser stel­len werden.

Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler und Kol­le­gen unter­stüt­zen Sie in allen Fra­gen bei der Finan­zie­rung bzw. Bean­tra­gung Ihrer Gewer­be­kre­di­te – ab 2016 auch mit einer För­de­rung für die Bera­tungs­leis­tung bis zu 80% bzw. 90% in der Sanie­rungs­pha­se des Unter­neh­mens. Mehr Infor­ma­tio­nen unter: Finan­zie­rungs­be­ra­tung.