Welche Rechtsformen gibt es bei Unternehmen und worin unterscheiden sie sich?

In Deutsch­land gibt es ver­schie­de­ne Rechts­for­men für Unter­neh­men, die sich vor allem in Bezug auf die Haf­tung der Gesell­schaf­ter und die Grün­dungs- und Füh­rungs­vor­aus­set­zun­gen unter­schei­den. Die wich­tigs­ten Rechts­for­men sind:

  1. Die GmbH (Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung): Dies ist die häu­figs­te Rechts­form für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in Deutsch­land. Die Gesell­schaf­ter haf­ten nur bis zu ihrem Gesell­schafts­an­teil und nicht mit ihrem Privatvermögen.
  2. Die AG (Akti­en­ge­sell­schaft): Dies ist eine Rechts­form für grö­ße­re Unter­neh­men, bei der die Gesell­schaf­ter Akti­en besit­zen und nur bis zu ihrem Akti­en­ka­pi­tal haften.
  3. Die OHG (Offe­ne Han­dels­ge­sell­schaft): Dies ist eine Part­ner­schafts­form, bei der die Gesell­schaf­ter per­sön­lich und unbe­schränkt haften.
  4. Die KG (Kom­man­dit­ge­sell­schaft): Dies ist eine Part­ner­schafts­form, bei der es sowohl per­sön­lich haf­ten­de Gesell­schaf­ter (Kom­ple­men­tä­re) als auch beschränkt haf­ten­de Gesell­schaf­ter (Kom­man­di­tis­ten) gibt.
  5. Die GbR (Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts): Dies ist eine Part­ner­schafts­form, bei der alle Gesell­schaf­ter per­sön­lich und unbe­schränkt haften.
  6. Die UG (Unter­neh­mer­ge­sell­schaft): Dies ist eine neue­re Rechts­form, die beson­ders für Grün­der geeig­net ist. Die Gesell­schaf­ter haf­ten nur bis zu ihrem Gesell­schafts­an­teil und nicht mit ihrem Privatvermögen.

Es gibt auch ande­re Rechts­for­men wie zum Bei­spiel die Genos­sen­schaft, die Stif­tung und die Ein­zel­un­ter­neh­mung. Die Wahl der Rechts­form hängt von den Bedürf­nis­sen und Zie­len des Unter­neh­mens ab und soll­te sorg­fäl­tig über­legt wer­den. Es emp­fiehlt sich, pro­fes­sio­nel­len Rat von einem Rechts­an­walt oder Steu­er­be­ra­ter einzuholen.