Schicksalsschlag Angehörige Unternehmer

Konsequenzen eines Schicksalsschlags: Auswirkungen auf Angehörige von GmbH-Geschäftsführern und Einzelunternehmern

Ein Schick­sals­schlag, wie ein plötz­li­cher Unfall oder Tod, kann das Leben in Sekun­den ver­än­dern. Für die Ange­hö­ri­gen von Unter­neh­mern ergibt sich oft nicht nur per­sön­li­cher Kum­mer, son­dern auch eine Fül­le von recht­li­chen und finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen. Dabei sind die Fol­gen für die Fami­li­en­mit­glie­der eines GmbH-Geschäfts­füh­rers und eines Ein­zel­un­ter­neh­mers unterschiedlich.

GmbH-Geschäfts­füh­rer:

  1. Recht­li­che Ver­ant­wor­tung: Bei einer GmbH bleibt die recht­li­che Struk­tur des Unter­neh­mens erhal­ten. Ange­hö­ri­ge sind nicht auto­ma­tisch für Unter­neh­mens­schul­den ver­ant­wort­lich, es sei denn, sie haben per­sön­li­che Bürg­schaf­ten oder Garan­tien übernommen.
  2. Ver­tre­tung und Unter­neh­mens­füh­rung: Falls der Geschäfts­füh­rer plötz­lich aus­fällt, wird die Fir­ma durch die ver­blei­ben­den Geschäfts­füh­rer oder durch die Bestel­lung eines neu­en Geschäfts­füh­rers fort­ge­führt. Ange­hö­ri­ge müs­sen schnell ent­schei­den, ob sie aktiv in die Geschäfts­füh­rung ein­tre­ten wol­len oder nicht.
  3. Anteils­über­tra­gung: Die Geschäfts­an­tei­le des Geschäfts­füh­rers kön­nen durch Tes­ta­ment oder Erb­fol­ge auf Ange­hö­ri­ge über­ge­hen, die dann neue Gesell­schaf­ter werden.

Ein­zel­un­ter­neh­mer:

  1. Recht­li­che Ver­ant­wor­tung: Bei einem Ein­zel­un­ter­neh­mer haf­tet der Inha­ber unbe­schränkt mit sei­nem gesam­ten Ver­mö­gen. Bei einem Schick­sals­schlag könn­ten die Ange­hö­ri­gen direkt für Unter­neh­mens­schul­den haften.
  2. Unter­neh­mens­nach­fol­ge: Es gibt kei­ne auto­ma­ti­sche Fort­füh­rung des Geschäfts­be­triebs. Ange­hö­ri­ge müs­sen schnell ent­schei­den, ob sie das Unter­neh­men wei­ter­füh­ren, ver­kau­fen oder liqui­die­ren möchten.
  3. Erb­schaft: Das gesam­te Unter­neh­mens­ver­mö­gen, inklu­si­ve Schul­den, geht auf die Erben über.

Gemein­sam­kei­ten:

  • Bei­de Situa­tio­nen erfor­dern schnel­les Han­deln, um den Geschäfts­be­trieb nicht zu gefährden.
  • Recht­li­che Bera­tung und Unter­stüt­zung sind in bei­den Fäl­len von unschätz­ba­rem Wert.
  • Ange­hö­ri­ge müs­sen über finan­zi­el­le Ange­le­gen­hei­ten, Unter­neh­mens­ver­bind­lich­kei­ten und mög­li­che Erb­schafts­steu­er infor­miert sein.

In die­sen schwe­ren Zei­ten kann die adma­go GmbH eine wert­vol­le Stüt­ze sein. Mit Exper­ten­wis­sen und Mit­ge­fühl unter­stüt­zen wir Ange­hö­ri­ge, die plötz­lich mit den Her­aus­for­de­run­gen des Unter­neh­mens­all­tags kon­fron­tiert sind.

Ein Schick­sals­schlag ist unvor­her­seh­bar, aber Vor­be­rei­tung kann den Über­gang erleich­tern. Kon­tak­tie­ren Sie uns, um sich über Not­fall­pla­nung und Unter­neh­mens­nach­fol­ge zu informieren.