Wann spricht man von Insolvenzreife und was ist zu prüfen?

Eine Insol­venz­prü­fung ist ent­schei­dend, um fest­zu­stel­len, ob ein Unter­neh­men zah­lungs­un­fä­hig ist oder nicht. Hier ist eine Lis­te von Kri­te­ri­en, die bei der Prü­fung der Insol­venz­rei­fe eines Unter­neh­mens berück­sich­tigt wer­den sollten:

  1. Zah­lungs­un­fä­hig­keit: Ein Unter­neh­men ist zah­lungs­un­fä­hig, wenn es sei­ne fäl­li­gen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht mehr erfül­len kann. Eine detail­lier­te Ana­ly­se der Liqui­di­tät, ein­schließ­lich der Über­prü­fung von Zah­lungs­ein­gän­gen und ‑aus­gän­gen, soll­te durch­ge­führt wer­den, um fest­zu­stel­len, ob das Unter­neh­men in der Lage ist, sei­ne Schul­den zu begleichen.
  2. Über­schul­dung: Über­schul­dung liegt vor, wenn das Unter­neh­men mehr Schul­den hat als Ver­mö­gens­wer­te und kei­ne Aus­sicht auf eine posi­ti­ve Fort­füh­rungs­pro­gno­se besteht. Eine Bilanz­ana­ly­se und die Bewer­tung des Ver­mö­gens und der Ver­bind­lich­kei­ten des Unter­neh­mens kön­nen Auf­schluss dar­über geben, ob eine Über­schul­dung vorliegt.
  3. Fort­füh­rungs­pro­gno­se: Eine Fort­füh­rungs­pro­gno­se soll­te erstellt wer­den, um die zukünf­ti­ge finan­zi­el­le Ent­wick­lung des Unter­neh­mens abzu­schät­zen. Wenn die Pro­gno­se nega­tiv ist und kei­ne rea­lis­ti­schen Chan­cen auf eine Bes­se­rung der finan­zi­el­len Situa­ti­on bestehen, kann dies ein Indiz für Insol­venz­rei­fe sein.
  4. Fäl­li­ge For­de­run­gen: Über­prü­fen Sie die Lis­te der offe­nen For­de­run­gen, um fest­zu­stel­len, ob das Unter­neh­men in der Lage ist, sie in abseh­ba­rer Zeit zu begleichen.
  5. Mah­nun­gen und Voll­stre­ckungs­maß­nah­men: Wenn das Unter­neh­men Mah­nun­gen oder Voll­stre­ckungs­maß­nah­men von Gläu­bi­gern erhal­ten hat, kann dies ein Indiz für finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten und mög­li­che Insol­venz­rei­fe sein.
  6. Kre­dit­wür­dig­keit: Die Boni­tät des Unter­neh­mens soll­te über­prüft wer­den. Eine schlech­te Kre­dit­wür­dig­keit kann dar­auf hin­deu­ten, dass das Unter­neh­men Schwie­rig­kei­ten hat, neue Finanz­mit­tel zu erhal­ten und bestehen­de Schul­den zu bedienen.
  7. Geschäfts­ent­wick­lung: Die Ana­ly­se der Geschäfts­ent­wick­lung und des Markt­um­felds kann Auf­schluss dar­über geben, ob das Unter­neh­men in der Lage ist, in Zukunft pro­fi­ta­bel zu arbei­ten. Ein ste­ti­ger Rück­gang der Umsät­ze oder Markt­an­tei­le kann ein Anzei­chen für finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten sein.
  8. Kos­ten­struk­tur: Die Kos­ten­struk­tur des Unter­neh­mens soll­te ana­ly­siert wer­den, um fest­zu­stel­len, ob Kos­ten­sen­kun­gen oder Restruk­tu­rie­run­gen erfor­der­lich sind, um die finan­zi­el­le Situa­ti­on zu verbessern.
  9. Manage­ment- und Ent­schei­dungs­struk­tu­ren: Die Effek­ti­vi­tät der Manage­ment- und Ent­schei­dungs­struk­tu­ren im Unter­neh­men soll­te bewer­tet wer­den, um fest­zu­stel­len, ob inef­fi­zi­en­te Struk­tu­ren und Pro­zes­se zu finan­zi­el­len Pro­ble­men beitragen.
  10. Recht­li­che Ver­pflich­tun­gen: Eine Über­prü­fung der recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen des Unter­neh­mens, wie z.B. Steu­er­schul­den, Haf­tungs­an­sprü­che oder Ver­trags­stra­fen, kann dazu bei­tra­gen, die finan­zi­el­le Situa­ti­on bes­ser einzuschätzen.

Wenn die Prü­fung der oben genann­ten Kri­te­ri­en dar­auf hin­deu­tet, dass das Unter­neh­men zah­lungs­un­fä­hig oder über­schul­det ist und kei­ne rea­lis­ti­schen Chan­cen auf eine finan­zi­el­le Bes­se­rung bestehen, soll­te ein Insol­venz­an­trag in Betracht gezo­gen wer­den. In vie­len Län­dern besteht eine gesetz­li­che Pflicht zur Anmel­dung der Insol­venz, wenn ein Unter­neh­men insol­vent ist, um Gläu­bi­ger vor wei­te­ren Ver­lus­ten zu schüt­zen und den Fort­be­stand des Unter­neh­mens, wenn mög­lich, zu sichern.

Es ist wich­tig, recht­zei­tig pro­fes­sio­nel­le Hil­fe in Anspruch zu neh­men, um die Insol­venz­rei­fe eines Unter­neh­mens zu prü­fen und die ent­spre­chen­den Schrit­te ein­zu­lei­ten. Ein Insol­venz­be­ra­ter oder Anwalt kann bei der Durch­füh­rung der Prü­fung hel­fen, die finan­zi­el­le Situa­ti­on zu ana­ly­sie­ren und Emp­feh­lun­gen für das wei­te­re Vor­ge­hen abzu­ge­ben. Dies kann die Ent­wick­lung eines Sanie­rungs­plans, die Ver­hand­lung mit Gläu­bi­gern oder die Ein­lei­tung eines Insol­venz­ver­fah­rens beinhalten.

Falls das Unter­neh­men in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten steckt, aber noch nicht insol­vent ist, kön­nen prä­ven­ti­ve Maß­nah­men wie Restruk­tu­rie­rung, Kos­ten­sen­kung, Ver­hand­lun­gen mit Gläu­bi­gern oder die Suche nach zusätz­li­chen Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten dazu bei­tra­gen, die Insol­venz abzu­wen­den und das Unter­neh­men wie­der auf Kurs zu bringen.