Zu Unrecht einer Straftat beschuldigt – Wie man auf eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter reagiert

Zu Unrecht einer Straf­tat beschul­digt zu wer­den, ist ein Alb­traum, der lei­der manch­mal Wirk­lich­keit wird. Die­ser aus­führ­li­che Leit­fa­den soll Ihnen hel­fen, zu ver­ste­hen, wie Sie auf eine Vor­la­dung zur Ver­neh­mung als Beschul­dig­ter reagie­ren sollten.

1. Bewah­ren Sie Ruhe

Panik wird Ihre Situa­ti­on nur ver­schlim­mern. Neh­men Sie sich Zeit, um die Vor­la­dung gründ­lich zu lesen und die dar­in ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen zu ver­ar­bei­ten. Ver­ste­hen Sie, war­um Sie vor­ge­la­den wur­den und was von Ihnen erwar­tet wird.

2. Kon­tak­tie­ren Sie einen Rechtsanwalt

Einen Anwalt zu kon­tak­tie­ren, soll­te Ihr nächs­ter Schritt sein. Ein erfah­re­ner Straf­ver­tei­di­ger kann Ihre spe­zi­fi­sche Situa­ti­on beur­tei­len und Sie ent­spre­chend bera­ten. Der Anwalt wird Sie über Ihre Rech­te infor­mie­ren und mit Ihnen den bes­ten Weg bespre­chen, um auf die Vor­la­dung zu reagieren.

3. Sam­meln Sie Beweise

Begin­nen Sie damit, alle mög­li­chen Bewei­se zu sam­meln, die Ihre Unschuld bele­gen könn­ten. Dazu gehö­ren Text­nach­rich­ten, E‑Mails, Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen und ande­re rele­van­te Unter­la­gen. Ihr Anwalt wird Ihnen dabei hel­fen, die rele­van­tes­ten Infor­ma­tio­nen zu identifizieren.

4. Äußern Sie sich nicht ohne Ihren Anwalt

Äußern Sie sich nicht gegen­über der Poli­zei oder ande­ren Behör­den, ohne vor­her mit Ihrem Anwalt gespro­chen zu haben. Selbst unschul­di­ge Äuße­run­gen könn­ten falsch inter­pre­tiert und gegen Sie ver­wen­det werden.

5. Ver­ste­hen Sie Ihre Rechte

Sie haben das Recht zu schwei­gen und das Recht auf einen Anwalt. Ver­ste­hen Sie die­se Rech­te und wie Sie sie in Ihrer Situa­ti­on nut­zen kön­nen. Ihr Anwalt wird Ihnen dabei hel­fen, Ihre Rech­te in der Ver­neh­mung rich­tig einzusetzen.

6. Berei­ten Sie sich auf die Ver­neh­mung vor

Ihr Anwalt wird Sie auf die Ver­neh­mung vor­be­rei­ten. Er wird mit Ihnen mög­li­che Fra­gen durch­ge­hen und Sie bera­ten, wie Sie dar­auf ant­wor­ten soll­ten. Eine gute Vor­be­rei­tung kann ent­schei­dend sein.

7. Fol­gen Sie den Anwei­sun­gen Ihres Anwalts

Der Rat Ihres Anwalts ist uner­läss­lich. Er oder sie kennt die Geset­ze und Ver­fah­ren und wird Ihnen den bes­ten Weg vor­schla­gen, um durch die­sen schwie­ri­gen Pro­zess zu kommen.

 

Eine Vor­la­dung als Beschul­dig­ter in einer Straf­tat, der Sie unschul­dig sind, ist beängs­ti­gend und ver­wir­rend. Mit der rich­ti­gen Unter­stüt­zung und sorg­fäl­ti­ger Vor­be­rei­tung kön­nen Sie jedoch sicher­stel­len, dass Ihre Rech­te geschützt wer­den. Der bes­te ers­te Schritt ist immer, einen erfah­re­nen Rechts­an­walt zu konsultieren.