Wenn nichts mehr geht — was tun, wenn ein unternehmen absehbar Zahlungsunfähig wird?

Die dro­hen­de Zah­lungs­un­fä­hig­keit eines Unter­neh­mens ist eine erns­te und belas­ten­de Situa­ti­on. Wird die­se nicht recht­zei­tig erkannt und adres­siert, kann dies gra­vie­ren­de recht­li­che und wirt­schaft­li­che Fol­gen haben. Hier ist ein Leit­fa­den, was zu tun ist, wenn abseh­bar ist, dass ein Unter­neh­men zah­lungs­un­fä­hig wird:

Notfallplan bei drohender Zahlungsunfähigkeit: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die Aus­sicht auf Zah­lungs­un­fä­hig­keit kann über­wäl­ti­gend sein, aber es gibt kon­kre­te Maß­nah­men, die ergrif­fen wer­den kön­nen, um die Kri­se zu bewältigen:

  1. Früh­erken­nung und Transparenz:
    • Finan­zi­el­le Ana­ly­se: Ermit­teln Sie die aktu­el­le Liqui­di­tät und prü­fen Sie kurz- und mit­tel­fris­ti­ge Zahlungsverpflichtungen.
    • Offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on: Infor­mie­ren Sie Stake­hol­der, ins­be­son­de­re Mit­ar­bei­ter und Haupt­gläu­bi­ger, über die aktu­el­le Situation.
  2. Exter­ne Exper­ti­se einholen:
    • Rechts­be­ra­tung: Ein Anwalt kann Sie über die recht­li­chen Aspek­te der dro­hen­den Zah­lungs­un­fä­hig­keit und über even­tu­ell not­wen­di­ge Schrit­te informieren.
    • Unter­neh­mens­be­ra­ter: Ein Bera­ter kann Ihnen hel­fen, Kos­ten zu sen­ken, Pro­zes­se zu opti­mie­ren und neue Finan­zie­rungs­quel­len zu identifizieren.
  3. Hand­lungs­stra­te­gien entwickeln:
    • Kos­ten­ma­nage­ment: Redu­zie­ren Sie nicht zwin­gend not­wen­di­ge Aus­ga­ben und über­le­gen Sie, wel­che Assets ver­kauft wer­den können.
    • Neu­ver­hand­lung von Ver­trä­gen: Ver­su­chen Sie, mit Lie­fe­ran­ten und ande­ren Gläu­bi­gern fle­xi­ble Zah­lungs­be­din­gun­gen auszuhandeln.
  4. Insol­venz­an­trag stellen:
    • In Deutsch­land muss bei dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung eines Unter­neh­mens zeit­nah ein Insol­venz­an­trag gestellt wer­den, um recht­li­che Kon­se­quen­zen zu vermeiden.
    • Durch das Insol­venz­ver­fah­ren kann das Unter­neh­men saniert oder abge­wi­ckelt wer­den. Unter bestimm­ten Umstän­den kann die Geschäfts­lei­tung das Unter­neh­men auch wäh­rend des Insol­venz­ver­fah­rens weiterführen.
  5. Sanie­rung prüfen:
    • Eigen­ver­wal­tung: Bei einer Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung behält die Geschäfts­lei­tung die Kon­trol­le über das Unter­neh­men und arbei­tet an einer Sanierung.
    • Sanie­rungs­plan: Erstel­len Sie mit Hil­fe von Exper­ten einen Plan, der die Fort­füh­rung des Geschäfts ermöglicht.
  6. Mit­ar­bei­ter im Fokus:
    • Kom­mu­ni­ka­ti­on: Hal­ten Sie Ihr Team stets infor­miert und moti­viert. In Kri­sen­zei­ten kann die Beleg­schaft ein ent­schei­den­der Fak­tor für die Ret­tung oder Neu­aus­rich­tung des Unter­neh­mens sein.
    • Sozi­al­plan: Falls Ent­las­sun­gen unver­meid­lich sind, prü­fen Sie, wie Sie betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ter unter­stüt­zen können.

 

Obwohl eine dro­hen­de Zah­lungs­un­fä­hig­keit eine der schwie­rigs­ten Situa­tio­nen für ein Unter­neh­men dar­stellt, gibt es den­noch Wege, um die Kri­se zu bewäl­ti­gen und das Unter­neh­men even­tu­ell zu ret­ten. Wich­tig ist, schnell zu han­deln, Unter­stüt­zung zu suchen und trans­pa­rent mit allen Betei­lig­ten zu kommunizieren.

 

KONTAKTIEREN SIE UNS UND PROFITIEREN SIE

Kon­takt für Ihr kos­ten­frei­es Erstgespräch.