WEITERVERSICHERUNG FÜR EXISTENZGRÜNDER
Ob als Gewerbetreibender oder Freiberufler – es ist besonders wichtig, die eigene Absicherung im Rahmen der Existenzgründung zu gewährleisten. Hier gibt es einige Möglichkeiten, ohne dass die monatlich finanzielle Belastung zu groß wird. Diese Kosten der eigenen Sozialversicherung (Kranken‑, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sind auch – wie die monatlichen Entnahmen des Gründers bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften oder die Gehaltszahlungen bei Kapitalgesellschaften – mit in den Finanzplanungen / Finanzprognosen des Businessplans zu berücksichtigen.
Eine weitere sehr wichtige Frage ist, ob die Selbständigkeit auch eine Selbständigkeit ist. Wird im Nachhinein festgestellt, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt, können hohe Nachzahlungen die Existenzgründung und die private Solvenz gefährden!
DIE FREIWILLIGE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Selbständig Tätige mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag erfolgen kann, müssen z.B. folgende Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung erfüllt sein:
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Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit muss die antragstellende Person mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben (maßgebend ist die kumulierte Zeit, auch bei Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III) und
- die Antragstellung auf das Versicherungspflichtverhältnis muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Für die Höhe der Beträge wird ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße angesetzt. Im Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und im darauf folgenden Kalenderjahr (Startphase) wird als beitragspflichtige Einnahme die Bezugsgröße mit 50 % angesetzt. Die Bezugsgröße wird auf der Grundlage des Durchschnittsentgelts in der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig vom Umfang der Versicherungszeiten in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit und vom Lebensalter. Quelle – und mehr Informationen erhalten Sie – unter: Hinweise zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit.
FREIWILLIG GESETZLICHE ODER PRIVATE KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Die Frage, ob gesetzliche oder private Krankenversicherung, stellt sich Existenzgründern sehr häufig. Leider gibt es kaum neutrale, d.h. an den Verhältnissen und Vorteilen des Existenzgründers ausgerichtete sowie langfristig orientierte Beratungen, denn häufig steht der provisionierte Verkauf von Krankenversicherungen im Fokus – so unsere Erfahrungen aus 10 Jahren Gründungsberatung.
Wer vor der Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat mit der Selbständigkeit die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung, wenn hierfür die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Wenn Sie nicht neu wählen, wird Ihre bisherige Versicherung einfach fortgeführt – dann allerdings als Selbstständiger mit allen Vor- und Nachteilen, die eine Selbständigkeit versicherungsrechtlich mit sich bringt.
Pro Privatversicherung: Seit 2009 gibt es den Basistarif in der privaten Krankenversicherung, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Im Basistarif sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt. Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Die Krankenversicherungsunternehmen dürfen niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sind innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses berechtigt, in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Ein Privatversicherter kann beim Wechsel des Privatversicherers nun auch seine angesparten Alterungsrückstellungen mitnehmen. Ein großer Vorteil bei privaten Krankenversicherungen ist, dass einkommensunabhängige Beiträge bis zur Höchstgrenze – analog zur gesetzlichen Krankenversicherung – fällig sind.
Pro gesetzliche Krankenversicherung: Die Beiträge und Leistungen gesetzlicher Krankenkassen variieren. Der Gründer entscheidet sich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Leistungen und Beiträge, die für ihn individuell am besten sind – zahlt jedoch immer einkommensabhängige Beiträge bis zu einer Höchstgrenze.
Gründet der Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit und wurde ihm ein Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit genehmigt, kann er als weiterhin freiwillig Krankenversicherter zusätzlich mit einem geringeren Krankenversicherungsbeitrag belohnt werden. Statt des monatlichen Mindestversicherungsbeitrages für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt ein Gründungszuschussempfänger den monatlichen Mindestbeitrag, der auf Basis eines Bruttomindesteinkommen von 1.312,50 Euro pro Monat berechnet wird. Doch große Vorsicht ist geboten! Die Krankenkasse fordert mit so genannten Einkommensnachweisen Auskünfte zu den tatsächlichen Einkünften des Existenzgründers – häufig auch erst nach einem größeren Zeitraum. Hat der Existenzgründer ein höheres durchschnittliches Einkommen als zunächst 1.312,50 Euro pro Monat und hat er dies auch nicht seiner Krankenkasse gemeldet, darf die gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend den höheren Beitragssatz berechnen und vom Konto einziehen! Diese oftmals bösen Überraschungen bleiben bei einkommensunabhängigen Krankenkassenbeiträgen aus.
Tipp: Sind Sie kein Gründungszuschussempfänger und haben sich für eine freiwillige Mitgliedschaft bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse entschieden, werden Sie gebeten, das Formular „Mitgliedserklärung: Freiwillige Versicherung“ auszufüllen. In diesem Formular müssen Sie Ihre derzeitigen / zukünftigen Bruttoeinnahmen angeben bzw. schätzen. Sollten Sie Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen auf unter 1.312,50 Euro schätzen, so bitten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse um Zusendung des „Antrags auf Beitragsentlastung für Selbständige“.
DIE FREIWILLIGE RENTENVERSICHERUNG
Existenzgründer sind nur im Ausnahmefall rentenversicherungspflichtig. Zur versicherungspflichtigen Gruppe gehören unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Lehrer, Erzieher, Hebammen, Künstler und Publizisten sowie Land- und Forstwirte.
Eine weitere Personengruppe, die der Rentenversicherungspflicht unterliegt, ist der selbständige Handwerksmeister. Selbständige Handwerksmeister sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie in der Handwerksrolle eingetragen sind und die selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. Sie können sich jedoch von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien lassen, sobald Sie für 216 Monate (18 Jahre) Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Nicht pflichtversicherte Existenzgründer können sich zur Absicherung im Alter durch Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge oder durch Abschluss von Privatversicherungen absichern. Die freiwillige Versicherung beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist hinsichtlich der Beitrage flexibel.
ACHTUNG SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT!
Ergibt eine spätere Prüfung, dass Sie scheinselbständig und somit abhängig beschäftigt sind, beginnt Ihre Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung rückwirkend, d.h. mit dem Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die rückwirkenden Beitragsforderungen können enorm hoch ausfallen und bis in die private Insolvenz führen!
Prüfungskriterien auf Scheinselbständigkeit sind die Art Ihrer Verpflichtungen bzw. Abhängigkeiten, wie Arbeitsort und Arbeitszeit, Anzahl der Auftraggeber und Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers usw. Mit einem geförderten Existenzgründungscoaching schließen Sie auch diese Gründungsrisiken aus!
Die adago GmbH kann zu weiteren Vor- und Nachteile der freiwilligen Sozialversicherungen im Rahmen des geförderten Gründungscoachings einen neutralen Überblick vermitteln. Eine auf Ihre Voraussetzungen verbindliche Aussage erhalten Sie jedoch nur von den Sozialversicherungsträgern selbst.
Tipp: Holen Sie sich verschiedene Angebote zur Krankenversicherung ein und vergleichen Sie diese. Die Deutsche Rentenversicherung hat auch ein Beratungsangebot in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie dort einen Termin für eine weiterführende Beratung.
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